Die Abwasserverordnung regelt zentrale Anforderungen an die Einleitung von Abwasser und stellt sowohl Direkteinleiter als auch Indirekteinleiter vor konkrete rechtliche und technische Herausforderungen. Neben der Einhaltung von Grenzwerten und dem Stand der Technik kommt der Überwachung und Nachweisführung eine besondere Bedeutung zu. Das Seminar zeigt, wie die Vorgaben der Abwasserverordnung rechtssicher eingeordnet und im Verwaltungsalltag korrekt umgesetzt werden können.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende aus Umweltämtern, Wasserbehörden sowie weiteren Organisationseinheiten der öffentlichen Verwaltung, die mit der Überwachung, Genehmigung oder Kontrolle von Abwassereinleitungen befasst sind.
Details zum Inhalt:
- Grundlagen und Anwendungsbereich der Abwasserverordnung
- Unterscheidung zwischen Direkteinleitern und Indirekteinleitern
- Mindestanforderungen nach § 57 WHG
- Emissionsbezogene Grenzwerte (z. B. CSB, BSB₅, Stickstoff, Phosphor, Schwermetalle)
- Anwendung des Standes der Technik
- Überwachung und Nachweisführung im Verwaltungsalltag
- Eigenüberwachung und behördliche Überwachung im Vergleich
- Probenahmeverfahren (qualifizierte Stichprobe, Mischprobe)
- Dokumentationspflichten und Nachweisführung
- Umgang mit Grenzwertüberschreitungen
Lernziele:
Die Teilnehmenden lernen, die Anforderungen der Abwasserverordnung rechtlich sicher einzuordnen und im Verwaltungsalltag anzuwenden. Sie sind in der Lage, Grenzwerte zu prüfen, Überwachungsmaßnahmen zu bewerten und Maßnahmen bei Abweichungen fachgerecht umzusetzen.
Vorteile und Nutzen:
- Sicherheit im Umgang mit den Anforderungen der Abwasserverordnung
- Klarheit bei Grenzwerten und deren Anwendung
- Strukturierte Durchführung von Überwachungsmaßnahmen
- Praxisnahe Lösungen für typische Problemstellungen
- Unterstützung bei rechtssicheren Entscheidungen




