Verstöße gegen wasserrechtliche Vorgaben können sowohl als Ordnungswidrigkeiten geahndet als auch durch weitere Sanktionen verfolgt werden. Für die öffentliche Verwaltung ist dabei entscheidend, Tatbestände rechtssicher einzuordnen, Verfahren korrekt durchzuführen und geeignete Maßnahmen abzuleiten. Das Seminar zeigt, wie Ordnungswidrigkeiten und Sanktionen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) rechtlich bewertet, verfolgt und im Verwaltungsalltag sicher umgesetzt werden können.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende aus Umweltämtern, Wasserbehörden, Ordnungsämtern sowie weiteren Organisationseinheiten der öffentlichen Verwaltung, die mit der Verfolgung von Verstößen gegen wasserrechtliche Vorschriften befasst sind.
Details zum Inhalt:
- Grundlagen des Ordnungswidrigkeitenrechts im WHG
- Tatbestände und typische Verstöße im Wasserrecht
- Abgrenzung zwischen Ordnungswidrigkeiten und weiteren Sanktionen
- Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe
- Einleitung und Durchführung von Bußgeldverfahren
- Beweisführung und Dokumentation
- Höhe und Bemessung von Sanktionen
- Zusammenarbeit zwischen Fachbehörden und Ordnungsstellen
- Umgang mit wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen
Lernziele:
Die Teilnehmenden lernen, Verstöße gegen wasserrechtliche Vorschriften rechtssicher einzuordnen und geeignete Maßnahmen abzuleiten. Sie sind in der Lage, Ordnungswidrigkeitenverfahren korrekt durchzuführen, Sanktionen zu bewerten und Entscheidungen im Verwaltungsalltag fundiert zu treffen.
Vorteile und Nutzen:
- Sicherheit bei der Einordnung von Verstößen im Wasserrecht
- Strukturierte Durchführung von Bußgeldverfahren
- Klarheit bei Sanktionen und deren Anwendung
- Praxisnahe Lösungen für typische Fallkonstellationen
- Stärkung der Handlungssicherheit im Vollzug




