Kommunalrecht spezial: Der Erlass von Satzungen und Rechtsverordnungen
Die Gemeinden können die Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises durch Satzung regeln. Bei Weisungsaufgaben gilt dies nur insoweit, als es ein Gesetz zur Regelung des jeweiligen Rechtsgebiets zulässt. Der Erlass von Rechtsverordnungen ist von vornherein nur in den gesetzlich bestimmten Fällen zulässig. Wir geben einen Überblick über den Rechtsrahmen und vermitteln, auch anhand zahlreicher Beispiele, Rechtssicherheit im Umgang mit der Rechtssetzung auf kommunaler Ebene.
Schwerpunkte des Seminars:
- Begriffe und Abgrenzungen: Satzungen und Rechtsverordnungen im Unterschied zu anderen Rechtsinstituten
- Die satzungsrechtliche Gestaltungsfreiheit und ihre Grenzen
- Ermächtigungsgrundlagen für Satzungen und für Rechtsverordnungen
- Pflichtsatzungen und freiwillige Satzungen
- Verfahren und Zuständigkeiten
- Inhalt und Aufbau von Satzungen
- Geldbußen und Verwarnungsgelder, Bußgeldkataloge und Verwarnungsgeldkataloge in sog. bewehrten Satzungen
- Mitteilungspflicht und der Genehmigungsvorbehalt
- Satzungsmängel und ihre Heilung
- Die rechtliche Kontrolle innerhalb der Verwaltung und durch die Gerichte
- Haftungsfragen
Wir empfehlen dazu unseren „Grundlagenkurs Gewerberecht“, unser Seminar „Ordnungswidrigkeitenrecht: Die rechtssichere Handhabung des Bußgeldverfahrens“ sowie „Die Verwaltungsvollstreckung: Zwangsmittel wie Zwangsgeld, Ersatzvornahme und unmittelbarer Zwang“.