Das Schadensrecht spielt in vielen Verwaltungsbereichen eine zentrale Rolle – etwa bei Haftungsfragen, Regress, Amtspflichtverletzungen oder Schäden an öffentlichem Eigentum. Dieses Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen des Schadensersatzrechts (u. a. §§ 249 ff. BGB) sowie die Besonderheiten im Verwaltungshandeln. Anhand praxisnaher Fälle lernen Sie, Schadensereignisse rechtssicher zu prüfen, Ansprüche zu bewerten und Entscheidungen nachvollziehbar zu dokumentieren.
Zielgruppe:
Mitarbeitende in Kommunal- und Landesverwaltungen, die Schadensfälle bearbeiten oder vorbereiten, insbesondere in Rechtsämtern, Ordnungsämtern, Kämmereien, Liegenschaftsabteilungen, Verkehrswesen, Versicherungsstellen und Bereichen mit hohem Bürgerkontakt.
Details zum Inhalt:
- Grundlagen des Schadensersatzrechts (§§ 249–254 BGB)
- Amtshaftung und Haftungsträger (§ 839 BGB, Art. 34 GG)
- Schadensfälle in der Verwaltungspraxis: Sachschäden, Personenschäden, Vermögensschäden
- Prüfung von Ansprüchen, Mitverschulden, Beweislast
- Bedeutung von Versicherungen, Regressmöglichkeiten
- Dokumentations- und Nachvollziehbarkeitsanforderungen
- Kommunikation mit Betroffenen, Behörden und Versicherern
Lernziele:
Die Teilnehmenden können Schadensfälle rechtlich zutreffend einordnen und sicher prüfen. Sie verstehen, wie Ansprüche nach BGB und Amtshaftungsrecht bewertet werden, welche Anforderungen an Dokumentation und Beweisführung bestehen und wie Entscheidungen rechtssicher vorbereitet werden. Gleichzeitig lernen sie praxisnahe Vorgehensweisen zur strukturierten Fallbearbeitung.
Vorteile und Nutzen:
- Rechtssicherheit bei Schadensfällen und Haftungsfragen
- Klare Prüf- und Entscheidungssystematik
- Bessere Kommunikation mit Bürgern und Versicherern
- Reduzierung von Risiken und Fehlentscheidungen
- Übertragbare Praxisbeispiele für den Verwaltungsalltag



