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Haftungsrecht, Kommunalrecht und Satzungsrecht

In dieser Kategorie stehen zentrale Fragestellungen des Haftungsrechts, des Kommunalrechts sowie des Satzungsrechts im Fokus. Im Mittelpunkt stehen rechtliche Grundlagen, Zuständigkeiten und Handlungsspielräume sowie typische Fallkonstellationen aus der Verwaltungspraxis. Die Seminare vermitteln praxisrelevantes Wissen und unterstützen eine rechtssichere Anwendung der jeweiligen Rechtsgebiete im Arbeitsalltag.

Haftungsrecht

Das Haftungsrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Person oder eine öffentliche Stelle für Schäden einstehen muss und Ersatz leisten muss. Es klärt insbesondere die Verantwortlichkeit bei Pflichtverletzungen und dient dem Ausgleich entstandener Schäden.

Satzungsrecht

Das Satzungsrecht betrifft die Befugnis der Kommunen, eigene verbindliche Regelungen (Satzungen) zu erlassen. Diese konkretisieren gesetzliche Vorgaben auf lokaler Ebene, etwa durch Regelungen zu Gebühren, Nutzung öffentlicher Einrichtungen oder zur Gestaltung des Ortsbildes.

Was unsere Teilnehmenden sagen:

Der Dozent hat das Thema interessant vermittelt. Man konnte viele Informationen für die tägliche Praxis mitnehmen.

Fachkompetenz der Dozentin war überragend; gute Beispiele...

Das Thema wurde motiviert und lebendig vermittelt, sehr gute Grundlage.

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