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Haftungsrecht, Kommunalrecht und Satzungsrecht

In dieser Kategorie stehen zentrale Fragestellungen des Haftungsrechts, des Kommunalrechts sowie des Satzungsrechts im Fokus. Im Mittelpunkt stehen rechtliche Grundlagen, Zuständigkeiten und Handlungsspielräume sowie typische Fallkonstellationen aus der Verwaltungspraxis. Die Seminare vermitteln praxisrelevantes Wissen und unterstützen eine rechtssichere Anwendung der jeweiligen Rechtsgebiete im Arbeitsalltag.

Haftungsrecht

Das Haftungsrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Person oder eine öffentliche Stelle für Schäden einstehen muss und Ersatz leisten muss. Es klärt insbesondere die Verantwortlichkeit bei Pflichtverletzungen und dient dem Ausgleich entstandener Schäden.

Satzungsrecht

Das Satzungsrecht betrifft die Befugnis der Kommunen, eigene verbindliche Regelungen (Satzungen) zu erlassen. Diese konkretisieren gesetzliche Vorgaben auf lokaler Ebene, etwa durch Regelungen zu Gebühren, Nutzung öffentlicher Einrichtungen oder zur Gestaltung des Ortsbildes.

Was unsere Teilnehmenden sagen:

Die Dozentin hat Fälle aus der Praxis einbezogen und auch alle auftretenden Fragen ausführlich und kompetent beantwortet.

Kleine Runde; insbesondere bei Vorbehalten, Fragen zu stellen, sehr hilfreich!

Die sehr gut verständliche Erläuterung mit Fallbeispielen fand ich super...

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