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Haftungsrecht, Kommunalrecht und Satzungsrecht

In dieser Kategorie stehen zentrale Fragestellungen des Haftungsrechts, des Kommunalrechts sowie des Satzungsrechts im Fokus. Im Mittelpunkt stehen rechtliche Grundlagen, Zuständigkeiten und Handlungsspielräume sowie typische Fallkonstellationen aus der Verwaltungspraxis. Die Seminare vermitteln praxisrelevantes Wissen und unterstützen eine rechtssichere Anwendung der jeweiligen Rechtsgebiete im Arbeitsalltag.

Haftungsrecht

Das Haftungsrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Person oder eine öffentliche Stelle für Schäden einstehen muss und Ersatz leisten muss. Es klärt insbesondere die Verantwortlichkeit bei Pflichtverletzungen und dient dem Ausgleich entstandener Schäden.

Satzungsrecht

Das Satzungsrecht betrifft die Befugnis der Kommunen, eigene verbindliche Regelungen (Satzungen) zu erlassen. Diese konkretisieren gesetzliche Vorgaben auf lokaler Ebene, etwa durch Regelungen zu Gebühren, Nutzung öffentlicher Einrichtungen oder zur Gestaltung des Ortsbildes.

Was unsere Teilnehmenden sagen:

Kleine Runde; insbesondere bei Vorbehalten, Fragen zu stellen, sehr hilfreich!

Die Schulung war gut organisiert, Die Art des Dozenten, auch schwierige Dinge zu vermitteln, hat mir besonders gut gefallen!

Der kleine Teilnehmerkreis hat mir gut gefallen, sodass ein Austausch stattfand. Für mich schwierige Materie wurde gut erklärt, sodass keine Fragen mehr offen sind.

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