In dieser Kategorie stehen zentrale Fragestellungen des Haftungsrechts, des Kommunalrechts sowie des Satzungsrechts im Fokus. Im Mittelpunkt stehen rechtliche Grundlagen, Zuständigkeiten und Handlungsspielräume sowie typische Fallkonstellationen aus der Verwaltungspraxis. Die Seminare vermitteln praxisrelevantes Wissen und unterstützen eine rechtssichere Anwendung der jeweiligen Rechtsgebiete im Arbeitsalltag.
Haftungsrecht
Das Haftungsrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Person oder eine öffentliche Stelle für Schäden einstehen muss und Ersatz leisten muss. Es klärt insbesondere die Verantwortlichkeit bei Pflichtverletzungen und dient dem Ausgleich entstandener Schäden.
Kommunalrecht
Das Kommunalrecht bildet die rechtliche Grundlage für Organisation und Handeln der Gemeinden und Landkreise. Es bestimmt, welche Aufgaben Kommunen haben, wie ihre Organe funktionieren und welche Befugnisse ihnen im Rahmen der Selbstverwaltung zustehen.
Satzungsrecht
Das Satzungsrecht betrifft die Befugnis der Kommunen, eigene verbindliche Regelungen (Satzungen) zu erlassen. Diese konkretisieren gesetzliche Vorgaben auf lokaler Ebene, etwa durch Regelungen zu Gebühren, Nutzung öffentlicher Einrichtungen oder zur Gestaltung des Ortsbildes.




