In vielen verwaltungsrechtlichen Arbeitsbereichen kommt die Problematik der Abgrenzung des Verwaltungsverfahrensrechts- und des Bußgeldverfahrensrechtsrechts einerseits und andererseits die Abgrenzung von bloßen Ordnungswidrigkeiten und tatsächlichen Straftatbeständen in der täglichen Arbeitspraxis auf.

 Auch die Kenntnis bestimmter Straftatbestände im Verhältnis Sachbearbeiter/Bürger mag sich in vielerlei Hinsicht als hilfreich erweisen.

Je nach Fachbereich kann man häufig mit Betrugstatbeständen aber auch Beleidigung, Bedrohung und Nötigung bis hin zur Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch von Seiten des Bürgers aber auch in Form von selbst begangenen Amtsdelikten in Berührung kommen.

Die Besonderheiten des Bußgeldverfahrens in Abgrenzung zum Verwaltungsverfahren werden in einem anderen Seminar dargestellt.

Dieses Seminar hat mit Blick auf die praktische Bedeutung im öffentlichen Dienst die nachfolgenden Themenschwerpunkte:

  • Funktion und Bedeutung des Strafrechts
  • Aufbau und Prüfung einer Straftat
    • Vorsatz/Fahrlässigkeit
    • Versuch/Vollendung
    • Täterschaft/Teilnahme
    • Rechtfertigungsgründe
    • Entschuldigungsgründe
  • Antrags- und Offizialdelikte
  • Unterlassungsdelikte
  • Beweisproblematik
  • Abgrenzung Ordnungswidrigkeit und Straftat
  • Ausgewählte Straftatbestände