Das neue Bürgergeld tritt ab 2023 in Kraft. Es handelt sich um eine besondere Form der sozialen, staatlichen Hilfe. Es ersetzt das bisherige Arbeitslosengeldes II, Hartz IV. Ab dem 1. Januar 2023 wird in Deutschland das Bürgergeld erstmalig gezahlt. Dieses stellt Kommunen und soziale Einrichtungen vor neue Problemkreise und eröffnet neue Möglichkeiten. Das Seminar soll inhaltlich aufklären und über die wesentlichen Änderungskonzeptionen ab 01.01.2023 informieren.

Folgendes ist Bestandteil des Seminars:

  • Umgang mit Wohngeld, Vermögen und Sanktionen
  • Einführung einer „Vertrauens-“ und „Kooperationszeit“
  • Einführung einer „Karenzzeit“
  • Voraussetzungen für den Anspruch auf Bürgergeld
  • Darstellung der Änderung der Einkommens- und Vermögensberücksichtigung
  • Darstellung der Änderung von Ausschlussregelungen
  • Darstellung der Verfahrensrechte
  • Darstellung der Änderung des § 41a SGB II
  • Darstellung der Änderung des § 12a SGB II und der §§ 31 ff. SGB II
  • Änderungen bei den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
  • Änderungen bei den Eingliederungsleistungen
  • Einführung des § 16j SGB II (Bürgergeldbonus)
  • Einführung des § 16k SGB II (ganzheitliche Betreuung)