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Sozialrecht / Jobcenter

Das Sozialrecht regelt Ansprüche auf Sozialleistungen nach dem SGB. Es beinhaltet insbesondere Regelungen zur Bescheidtechnik, zu Widerspruchsverfahren sowie zu Sonderfällen im Wohngeldrecht. Im Wesentlichen geht es um die Einhaltung der Vorgaben im SGB I bis XIV.

Was unsere Teilnehmenden sagen:

Viele Informationen zur „dinglichen Sicherung“ erhalten. Praxisbezogene Themen wurden sehr gut vermittelt.

Besonders gut gefallen hat mir der Aufbau des Seminars: pro Abschnitt zunächst die Theorie und direkt im Anschluss die Anwendung auf Fälle, um einen Praxisbezug zu bekommen.

Das Seminar war sehr strukturiert und organisiert aufgebaut. Der Dozent hat sein Wissen verständlich und unkompliziert vermittelt.

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