In der Bundesrepublik Deutschland verbindet das Sozialversicherungsrecht eine geregelte, staatliche Fürsorge für alle Menschen mit den Risiken des menschlichen Daseins.

Das Sozialversicherungsrecht fußt letztlich auf dem Grundgesetz und lässt sich aus dem verfassungsrechtlichen Auftrag in Art. 20 Abs. 1 GG ableiten.

Die Sozialversicherung als Teil des deutschen Versicherungssystems federt diverse Lebensrisiken der Bürgerinnen und Bürger im Schadensfall finanziell ab und sorgt aufgrund ihrer Organisation für eine Kompensation einer Schädigung durch die Realisation des versicherten Risikos.

Die gesetzliche Sozialversicherung besteht aus fünf Säulen, die hinreichend im Seminar erläutert werden.

Praktikern aus Behörden und Verwaltungen fehlt oft das Überblickswissen, welches im Seminar in seiner Gänze zusammenhängend vermittelt wird.

Ferner sind weitere Schwerpunkte Inhalt der Veranstaltung:

  • Juristische Einordnung und Herleitung des Sozialversicherungsrechts im Rahmen des Sozialrechts.
  • Sozialversicherung im Rahmen der sozialen Sicherung.
  • Der Sozialversicherungsausweis
  • Versicherungspflicht und Beitragszahlung (insbesondere bei Minijobs, geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV und kurzfristige Beschäftigung)
  • 8 Abs, 1 Nr. 2 SGB IV.
  • Überblickswissen zur Arbeitslosenversicherung: Arbeitslosengeld I und Recht der Arbeitsförderung sowie ausgewählte Fallbeispiele dazu.
  • Überblickswissen zur Krankenversicherung: Aufbau und Funktion der gesetzlichen Krankenversicherung; Krankengeld; freiwillige Krankenversicherung, Familienversicherung, sowie deren juristische Einordnung anhand von konkreten Fällen.
  • Überblickswissen zur Rentenversicherung: Aufbau und Funktion der gesetzlichen Rentenversicherung; Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Schwerbehinderung, sowie Grundfragen dazu, dargestellt in aktuellen Fällen.
  • Überblickswissen zur gesetzlichen Unfallversicherung: Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Sicherung der beruflichen Leistungsfähigkeit der Versicherten anhand aktueller Fälle.
  • Überblickswissen zur Pflegeversicherung: Die Pflegeversicherung dient zur Absicherung des Risikos, pflegebedürftig zu werden und wird allumfassend hergeleitet. Ein weiterer Schwerpunkt bilden die Pflegezusatzversicherungen.

Alle genannten Schwerpunkte werden anhand aktueller Rechtsprechungen und Fälle dargestellt.