In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ca. 4500 Standesämter und ca. 30000 Standesbeamte, die im Standesamt mit notarähnlichen Aufgaben aufgrund ihrer herausgehobenen Stellung im Rechtsgefüge ausgestattet sind.
Standesbeamte sind befugt, ein eigenes Dienstsiegel zu führen und handeln in der Ihnen obliegenden Auftragsverwaltung bundeseinheitlich nach dem Personenstandsgesetz, der Personenstandsverordnung und nach den allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV).

Haupttätigkeit ist die Dokumentation und Beurkundung von Personenstandsangelegenheiten, wie beispielsweise Geburten, Eheschließungen und Todesfälle sowie die damit verbundenen Anliegen der Namensführung (§ 1 PStG). Zu Ihren Aufgaben gehören weiterhin neben beispielsweise der Prüfung und der Feststellung der Ehefähigkeit, die Beurkundung von Personenstandsfällen ferner auch allgemeine Verwaltungstätigkeiten, da Standesbeamte keinen Anspruch darauf haben, ausschließlich ihnen obliegende standesamtliche Tätigkeiten auszuführen.

Sie sind Amtsträger gemäß § 11 Nr. 2 StGB und dürfen somit in ihrer Tätigkeit die Funktionsbezeichnung „Standesbeamter“ führen.

Das Seminar beleuchtet anhand unterschiedlicher Fälle die standesamtliche Tätigkeit in folgenden Bereichen komplett:

  • Überblick über die berufliche Tätigkeit des Standesbeamten
  • Überblick über die Beurkundungstatbestände
  • Die Beurkundung von Sterbefällen
  • Die Anmeldung einer Eheschließung
  • Die Auslandsgeburt / Die Auslandsehe, insbesondere die Anerkennung ausländischer Urkunden
  • Die Prüfung der Staatsangehörigkeit
  • Die Prüfung der Geschäftsfähigkeit
  • Die Prüfung der Identität
  • Die Lebenspartnerschaft
  • Strafrechtliche Aspekte
  • Darstellung der Aktenführung / Die Gebührenfestsetzung

Ziel ist eine rechtssichere Kenntniserlangung in allen Bereichen.