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Personenstandsrecht / Namensrecht / Standesbeamte

Das Personenstands- und Namensrecht regelt die amtliche Erfassung von Geburten, Eheschließungen und Namensänderungen. Standesbeamte sind für die Beurkundung und Verwaltung dieser Daten zuständig. Sie sorgen für rechtliche Klarheit und sichern die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Was unsere Teilnehmenden sagen:

Das Seminar war sehr strukturiert und organisiert aufgebaut. Der Dozent hat sein Wissen verständlich und unkompliziert vermittelt.

Die Schulung war gut organisiert, Die Art des Dozenten, auch schwierige Dinge zu vermitteln, hat mir besonders gut gefallen!

...kleiner Teilnehmerkreis, lockere Gesprächsatmosphäre...

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