Personenstandsrecht / Namensrecht / Standesbeamte

Das Personenstands- und Namensrecht regelt die amtliche Erfassung von Geburten, Eheschließungen und Namensänderungen. Standesbeamte sind für die Beurkundung und Verwaltung dieser Daten zuständig. Sie sorgen für rechtliche Klarheit und sichern die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Was unsere Teilnehmer und Teilnehmerinnen sagen:

Die sehr gut verständliche Erläuterung mit Fallbeispielen fand ich super...

Das Thema wurde motiviert und lebendig vermittelt, sehr gute Grundlage.

Besonders gut gefallen hat mir der Aufbau des Seminars: pro Abschnitt zunächst die Theorie und direkt im Anschluss die Anwendung auf Fälle, um einen Praxisbezug zu bekommen.