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Personenstandsrecht / Namensrecht / Standesbeamte

Das Personenstands- und Namensrecht regelt die amtliche Erfassung von Geburten, Eheschließungen und Namensänderungen. Standesbeamte sind für die Beurkundung und Verwaltung dieser Daten zuständig. Sie sorgen für rechtliche Klarheit und sichern die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Was unsere Teilnehmenden sagen:

...sehr gutes Seminar- empfehlenswert- kurz und knapp sehr gut zusammengefasst , sehr gute Praxisbeispiele...

Kleine Runde; insbesondere bei Vorbehalten, Fragen zu stellen, sehr hilfreich!

Es war locker, komplex und praxisnah. Als Grundlagenschulung perfekt.

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