Personenstandsrecht / Namensrecht / Standesbeamte

Das Personenstands- und Namensrecht regelt die amtliche Erfassung von Geburten, Eheschließungen und Namensänderungen. Standesbeamte sind für die Beurkundung und Verwaltung dieser Daten zuständig. Sie sorgen für rechtliche Klarheit und sichern die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Was unsere Teilnehmer und Teilnehmerinnen sagen:

Der Dozent hat das Thema interessant vermittelt. Man konnte viele Informationen für die tägliche Praxis mitnehmen.

Die Schulung war gut organisiert, Die Art des Dozenten, auch schwierige Dinge zu vermitteln, hat mir besonders gut gefallen!

Das Seminar war sehr strukturiert und organisiert aufgebaut. Der Dozent hat sein Wissen verständlich und unkompliziert vermittelt.