Seminare zum Personenstandsrecht und zu den Aufgaben der Standesämter bilden den Schwerpunkt dieser Kategorie. Behandelt werden die rechtlichen Grundlagen, Verfahrensabläufe und Zuständigkeiten im Bereich der Beurkundung von Personenstandsfällen sowie Fragen des Namensrechts und angrenzender Rechtsmaterien. Im Mittelpunkt stehen praxisrelevante Fallkonstellationen, aktuelle gesetzliche Entwicklungen sowie die rechtssichere Umsetzung im Verwaltungsalltag. Ziel ist es, Mitarbeitenden in Standesämtern und zuständigen Fachbereichen fundierte Fachkenntnisse und Handlungssicherheit für eine ordnungsgemäße und bürgerorientierte Aufgabenerfüllung zu vermitteln.




