Personenstandsrecht / Namensrecht / Standesbeamte

Das Personenstands- und Namensrecht regelt die amtliche Erfassung von Geburten, Eheschließungen und Namensänderungen. Standesbeamte sind für die Beurkundung und Verwaltung dieser Daten zuständig. Sie sorgen für rechtliche Klarheit und sichern die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Was unsere Teilnehmer und Teilnehmerinnen sagen:

Die Dozentin hat das Thema sehr gut referiert.

Die wirklich guten Erklärungen und Fallbeispiele haben mir gut gefallen.

Dozent hat es sachlich und verständlich erklärt; es war interessant, trotz "trockenem" Thema...