Die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen ins Ausland
Nicht selten kommt es vor, dass die Kommune öffentlich-rechtliche Forderungen (z.B. Grundsteuer- oder Gewerbesteuerbescheide) im EU-Ausland oder weltweit nicht vollstrecken kann. Diese Forderungen gegenüber Kostenschuldner mit Sitz im (europäischen) Ausland werden nicht selten erlassen, bzw. niedergeschlagen. Es entstehen dadurch der Verwaltung entsprechend finanzielle Defizite. Durch die europäische Freizügigkeitsregularien verziehen Kostenschuldner nicht selten ins europäische-, bzw. internationale Ausland, sicher auch in begründeten Einzelfällen vorsätzlich. Ausländische Eigentümer inländischer Grundstücke sowie internationale Konsortien drängen auf den deutschen Markt und erwerben Immobilien, welche diverse finanzielle Pflichten auslösen.
Dieses Seminar soll dem Rechtsanwender aufzeigen, welche Möglichkeiten er hat, entsprechende Forderungen der Kommune ggf. ins internationale Ausland zu vollstrecken.
Ferner gibt dieses Seminar ein Leitfaden für Verwaltungen, wie sie zukünftig offene Forderungen leichter tilgen lassen könnten und schneller Tilgung eintritt. Zudem erhalten Rechtsanwender einen kurzen Überblick über die Vollstreckung von Geldforderungen in bewegliche Güter und Immobilien.