Zwangsmitteln sollen der Verpflichtung einer natürlichen oder juristischen Person zu einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen Nachdruck verleihen. Zwangsmittel sind in Bundes- und Landesgesetzen geregelt. Die Vorschriften des materiellen öffentlichen Rechts wären ein stumpfes Schwert, bestünden keine Möglichkeiten, sie auch und gegen den Willen des Bürgers durchzusetzen.

Neben den üblichen drei Zwangsmitteln (der Ersatzvornahme, dem Zwangsgeld mit ersatzweiser Zwangshaft und dem unmittelbaren Zwang) existieren in einigen Bundesländern weitere und eigene Instrumente zur Durchsetzung des Rechts.

Zweck dieses Seminars ist die Übersicht über die zur Verfügung stehenden Zwangsmittel, ihre rechtliche -länderspezifische- Herleitung sowie ihre praktische Relevanz in der Anwendung der Kommune.

Abschließend werden auch die erheblich variierenden Regelungen der Länder zur Erhebung von Gebühren und Kostenfolgen des Verwaltungszwangs erörtert.

Seminarschwerpunkte sind ferner:

  • Allgemeine Aspekte der Verwaltungsvollstreckung
  • Übersicht und Erörterung der verschiedenen Zwangsmittel
  • Ersatzvornahme
  • Zwangsgeld/Ersatzzwangshaft
  • unmittelbarer Zwang
  • Erzwingungshaft
  • Zwangsräumung
  • Wegnahme
  • Zwangsvorführung
  • Länderspezifische Besonderheiten bei der Anwendung der Zwangsmittel
  • Gebühren- und Kostenfolgen der Länder bei der Verwaltungsvollstreckung

Wir empfehlen zur vertieften Bearbeitung das Seminar „Die Vollstreckung ins bewegliche Vermögen“, sowie „Die Vollstreckung ins bewegliche Vermögen“.

Es handelt sich um eine für alle Bundesländer einheitliche Seminarbeschreibung. Wählen Sie sich bitte Ihren Termin entsprechend Ihrem Bundesland aus.