Das Haushaltsrecht aus behördlicher Sicht regelt die Planung, Ausführung und Kontrolle öffentlicher Finanzen. Es umfasst die gesetzlichen Regelungen zu Haushaltsaufstellung, Mittelbewirtschaftung, Rechnungslegung und Haushaltsüberwachung.
Das Haushaltsrecht aus behördlicher Sicht regelt die Planung, Ausführung und Kontrolle öffentlicher Finanzen. Es umfasst die gesetzlichen Regelungen zu Haushaltsaufstellung, Mittelbewirtschaftung, Rechnungslegung und Haushaltsüberwachung.
Das Thema wurde motiviert und lebendig vermittelt, sehr gute Grundlage.
Kleine Runde; insbesondere bei Vorbehalten, Fragen zu stellen, sehr hilfreich!
Ich habe bei Ihnen das Seminar „Rhetorik“ besucht; das Seminar hat mir zu meiner Landtagskandidatur verholfen. Ich danke Ihnen sehr.
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