Das Haushaltsrecht aus behördlicher Sicht regelt die Planung, Ausführung und Kontrolle öffentlicher Finanzen. Es umfasst die gesetzlichen Regelungen zu Haushaltsaufstellung, Mittelbewirtschaftung, Rechnungslegung und Haushaltsüberwachung.
Das Haushaltsrecht aus behördlicher Sicht regelt die Planung, Ausführung und Kontrolle öffentlicher Finanzen. Es umfasst die gesetzlichen Regelungen zu Haushaltsaufstellung, Mittelbewirtschaftung, Rechnungslegung und Haushaltsüberwachung.
Die wirklich guten Erklärungen und Fallbeispiele haben mir gut gefallen.
Fachkompetenz der Dozentin war überragend; gute Beispiele...
Kleine Runde; insbesondere bei Vorbehalten, Fragen zu stellen, sehr hilfreich!
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