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Haushaltsrecht

Das Haushaltsrecht aus behördlicher Sicht regelt die Planung, Ausführung und Kontrolle öffentlicher Finanzen. Es umfasst die gesetzlichen Regelungen zu Haushaltsaufstellung, Mittelbewirtschaftung, Rechnungslegung und Haushaltsüberwachung.

Was unsere Teilnehmenden sagen:

Die Schulung war gut organisiert, Die Art des Dozenten, auch schwierige Dinge zu vermitteln, hat mir besonders gut gefallen!

Ich habe bei Ihnen das Seminar „Rhetorik“ besucht; das Seminar hat mir zu meiner Landtagskandidatur verholfen. Ich danke Ihnen sehr.

Kleine Runde; insbesondere bei Vorbehalten, Fragen zu stellen, sehr hilfreich!

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