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Haushaltsrecht

Das Haushaltsrecht aus behördlicher Sicht regelt die Planung, Ausführung und Kontrolle öffentlicher Finanzen. Es umfasst die gesetzlichen Regelungen zu Haushaltsaufstellung, Mittelbewirtschaftung, Rechnungslegung und Haushaltsüberwachung.

Was unsere Teilnehmenden sagen:

Das Thema wurde motiviert und lebendig vermittelt, sehr gute Grundlage.

Kleine Runde; insbesondere bei Vorbehalten, Fragen zu stellen, sehr hilfreich!

Ich habe bei Ihnen das Seminar „Rhetorik“ besucht; das Seminar hat mir zu meiner Landtagskandidatur verholfen. Ich danke Ihnen sehr.

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