Das Haushaltsrecht aus behördlicher Sicht regelt die Planung, Ausführung und Kontrolle öffentlicher Finanzen. Es umfasst die gesetzlichen Regelungen zu Haushaltsaufstellung, Mittelbewirtschaftung, Rechnungslegung und Haushaltsüberwachung.
Das Haushaltsrecht aus behördlicher Sicht regelt die Planung, Ausführung und Kontrolle öffentlicher Finanzen. Es umfasst die gesetzlichen Regelungen zu Haushaltsaufstellung, Mittelbewirtschaftung, Rechnungslegung und Haushaltsüberwachung.
Viele Informationen zur „dinglichen Sicherung“ erhalten. Praxisbezogene Themen wurden sehr gut vermittelt.
Kleine Runde; insbesondere bei Vorbehalten, Fragen zu stellen, sehr hilfreich!
Gutes Skript, welches man als Arbeitshilfe für die eigene Arbeit nutzen kann, viele Informationen welche Einwirkungsmöglichkeiten man hat...
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