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Haushaltsrecht

Das Haushaltsrecht aus behördlicher Sicht regelt die Planung, Ausführung und Kontrolle öffentlicher Finanzen. Es umfasst die gesetzlichen Regelungen zu Haushaltsaufstellung, Mittelbewirtschaftung, Rechnungslegung und Haushaltsüberwachung.

Was unsere Teilnehmenden sagen:

Die Schulung war gut organisiert, Die Art des Dozenten, auch schwierige Dinge zu vermitteln, hat mir besonders gut gefallen!

Die Dozentin hat Fälle aus der Praxis einbezogen und auch alle auftretenden Fragen ausführlich und kompetent beantwortet.

Besonders gut gefallen hat mir der Aufbau des Seminars: pro Abschnitt zunächst die Theorie und direkt im Anschluss die Anwendung auf Fälle, um einen Praxisbezug zu bekommen.

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