Das Grundlagenseminar "Haushaltsrecht des Bundes und der Länder“ bietet eine umfassende Einführung in die rechtlichen und administrativen Vorgaben der Haushaltsführung auf Bundes- und Landesebene. Die Teilnehmer lernen die Grundprinzipien des Haushaltsrechts kennen, erfahren, wie Haushaltspläne aufgestellt, verwaltet und überwacht werden, und erlangen Wissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Ausgaben und Investitionen steuern. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf den praktischen Anforderungen in der öffentlichen Verwaltung.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung, die in den Bereichen Finanzmanagement, Haushalt oder Controlling tätig sind. Ebenfalls angesprochen sind Führungskräfte, die Haushaltsverantwortung tragen, sowie Nachwuchskräfte, die sich einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und die praktische Anwendung des Haushaltsrechts verschaffen möchten. Es eignet sich sowohl für Bundes- als auch Landesbehörden.
Details zum Inhalt:
- Grundprinzipien des Haushaltsrechts (Bund und Länder)
- Aufstellung und Struktur von Haushaltsplänen
- Rechtsvorschriften zur Haushaltsführung
- Budgetkontrolle und Mittelverwendung
- Rechtliche Vorgaben für Ausgaben, Investitionen und Schulden
- Haushaltsüberwachung und Berichtspflichten
- Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und politischen Entscheidungsträgern
- Praxisnahe Beispiele und Fallstudien
Lernziele:
Die Teilnehmer lernen die wesentlichen Grundlagen des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder kennen. Sie werden in der Lage sein, Haushaltspläne rechtskonform aufzustellen, zu verwalten und zu überwachen. Weiterhin erhalten sie ein Verständnis für die rechtlichen Rahmenbedingungen und Pflichten, die bei der Ausgabenkontrolle und Mittelverwendung in der Verwaltung beachtet werden müssen. Das Seminar bietet somit eine praxisorientierte Einführung in die komplexen Anforderungen des öffentlichen Haushaltsrechts.
Vorteile und Nutzen:
- Fundierte Kenntnisse über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Haushaltsrechts
- Praxisorientierte Anwendungsbeispiele zur Haushaltsführung
- Sicherheit bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
- Stärkung der Kompetenz in der Budgetplanung und -kontrolle
- Verbesserte Zusammenarbeit mit politischen Entscheidungsträgern
- Erhöhte Effizienz bei der Verwaltung öffentlicher Mittel