Das Seminar „Vertragsrecht in der Verwaltung“ bietet einen umfassenden Einblick in die rechtlichen Grundlagen und Besonderheiten von Verträgen im öffentlichen Sektor. Die Teilnehmer lernen praxisnah, wie Verträge in der Verwaltung rechtskonform gestaltet, ausgeführt und überwacht werden. Dabei werden aktuelle rechtliche Entwicklungen berücksichtigt, um das Wissen auf dem neuesten Stand zu halten. Dieses Seminar hilft, rechtliche Risiken zu minimieren und die Durchsetzung von Ansprüchen zu erleichtern.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende von Behörden und öffentlichen Institutionen, die mit der Erstellung, Prüfung und Verwaltung von Verträgen betraut sind. Besonders relevant ist es für Beschäftigte in den Bereichen Recht, Beschaffung, Vergabe, Personalwesen und Finanzen, aber auch für Führungskräfte, die Verträge genehmigen oder deren Einhaltung überwachen müssen.
Details zum Inhalt:
- Grundlagen des Vertragsrechts im öffentlichen Bereich
- Typische Vertragsarten in der Verwaltung (Dienst-, Werk- und Lieferverträge)
- Besonderheiten des öffentlichen Beschaffungswesens
- Vergaberechtliche Aspekte und Vertragsgestaltung
- Haftungs- und Risikoaspekte bei Vertragsabschluss und -durchführung
- Vermeidung und Umgang mit Vertragsstörungen
- Praxisbeispiele und aktuelle Rechtsprechung
Lernziele:
Die Teilnehmer erwerben fundierte Kenntnisse über die rechtlichen Anforderungen und Fallstricke bei der Vertragsgestaltung und -abwicklung in der öffentlichen Verwaltung. Sie werden befähigt, Verträge rechtssicher zu erstellen, Risiken zu erkennen und mögliche Konflikte frühzeitig zu vermeiden. Zudem lernen sie, wie sie Verträge effizient überwachen und rechtliche Vorgaben korrekt umsetzen.
Vorteile und Nutzen:
- Sicherheit im Umgang mit Verträgen und Minimierung rechtlicher Risiken
- Erhöhte Effizienz bei der Vertragsabwicklung durch praxisnahes Wissen
- Stärkung der Rechtssicherheit und Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten
- Aktualisierung des Wissens zu den neuesten rechtlichen Entwicklungen
- Mehr Sicherheit bei der Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen