Die Leistungen nach dem SGB XII bilden einen zentralen Bestandteil der sozialen Sicherung in Deutschland. Besonders die Hilfe zum Lebensunterhalt sowie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stellen Kommunen und Sozialverwaltungen regelmäßig vor komplexe rechtliche und praktische Fragestellungen. Unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen, Abgrenzungsfragen zu anderen Sozialleistungssystemen sowie steigende Fallzahlen erfordern eine rechtssichere Prüfung und ein strukturiertes Verwaltungshandeln. Das Seminar vermittelt einen systematischen Überblick über die Leistungen nach dem SGB XII und zeigt auf, wie Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung rechtssicher geprüft, bewilligt und abgegrenzt werden.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende in Sozialämtern sowie an Fach- und Führungskräfte kommunaler Verwaltungen, die mit Leistungen nach dem SGB XII, insbesondere mit der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, befasst sind.
Details zum Inhalt:
- Systematik und Aufbau des SGB XII
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII
- Anspruchsvoraussetzungen und Leistungsberechtigte
- Bedarfsberechnung und Leistungsumfang
- Anrechnung von Einkommen und Vermögen
- Abgrenzung zu Leistungen nach dem SGB II und anderen Sozialleistungen
- Zuständigkeitsfragen und Verfahrensabläufe
- Mitwirkungspflichten der Leistungsberechtigten
- Typische Praxisprobleme und Fehlerquellen in der Leistungsprüfung
Lernziele:
Die Teilnehmenden erhalten einen fundierten Überblick über die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung nach dem SGB XII. Sie sind in der Lage, Anspruchsvoraussetzungen rechtssicher zu prüfen, Bedarfe korrekt zu berechnen und Leistungen im Verhältnis zu anderen Sozialleistungssystemen zutreffend einzuordnen.
Vorteile und Nutzen:
- sichere Anwendung der Vorschriften des SGB XII
- klare Abgrenzung zwischen Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung
- erhöhte Rechtssicherheit bei Leistungsentscheidungen
- strukturierte Bearbeitung von Leistungsfällen
- praxisnahe Orientierung für den Verwaltungsvollzug




