Die Inobhutnahme unbegleiteter Minderjähriger stellt die Kinder- und Jugendhilfe vor besondere rechtliche, organisatorische und fachliche Anforderungen. § 42a SGB VIII regelt speziell das Verfahren bei der vorläufigen Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer und hat unmittelbare Auswirkungen auf Zuständigkeiten, Abläufe und Entscheidungsprozesse in den Jugendämtern. In der Verwaltungspraxis sind insbesondere Fragen der Altersfeststellung, der Verteilung, der Unterbringung sowie der Zusammenarbeit mit anderen Behörden rechtssicher zu bewerten. Das Seminar vermittelt eine systematische Einordnung der gesetzlichen Regelungen und unterstützt dabei, das Verfahren nach § 42a SGB VIII einheitlich und rechtssicher anzuwenden.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte in Jugendämtern, kommunalen Verwaltungen sowie weiteren öffentlichen Stellen, die mit der Inobhutnahme, Unterbringung, Betreuung oder rechtlichen Einordnung unbegleiteter Minderjähriger befasst sind.
Details zum Inhalt:
- Rechtliche Grundlagen der Inobhutnahme nach dem SGB VIII
- Besonderheiten der Inobhutnahme unbegleiteter Minderjähriger nach § 42a SGB VIII
- Abgrenzung zur Inobhutnahme nach § 42 Abs. 1 SGB VIII
- Verteilungsverfahren für UMA nach § 88a SGB VIII
- Örtliche Zuständigkeit und Zuständigkeitswechsel nach § 86 SGB VIII
- Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen nach § 8 SGB VIII und Art. 12 UN-KRK
- Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII
- Vormundschaft und Personensorge (§§ 1773 ff. BGB, § 1631 BGB)
- Schnittstellen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht (AufenthG, AsylG, § 14a AsylG)
- Verhältnis der Jugendhilfe zu anderen Leistungssystemen (§ 10 SGB VIII)
- Zusammenarbeit zwischen Jugendamt, Ausländerbehörden und weiteren Stellen
- Dokumentations-, Mitwirkungs- und Entscheidungsanforderungen in der Praxis
Lernziele:
Die Teilnehmenden verstehen die rechtlichen Grundlagen und Besonderheiten der Inobhutnahme unbegleiteter Minderjähriger nach § 42a SGB VIII. Sie sind in der Lage, Verfahrensabläufe rechtssicher zu gestalten, Zuständigkeiten korrekt einzuordnen und Entscheidungen im Rahmen der Inobhutnahme fachlich fundiert zu treffen.
Vorteile und Nutzen:
- rechtssichere Anwendung der Regelungen zur Inobhutnahme von UMA
- klare Orientierung bei Zuständigkeiten und Verfahrensschritten
- erhöhte Sicherheit bei der Entscheidungsfindung im Jugendamt
- einheitliche Verwaltungspraxis bei Inobhutnahme und Unterbringung
- fundierte Grundlage für die Zusammenarbeit mit anderen Behörden



