Die Heim-, Wohn- und Teilhabegesetze der Länder bilden die rechtliche Grundlage für Einrichtungen und Wohnformen im Bereich Pflege und Betreuung. Seit der Föderalismusreform 2006 liegt die Gesetzgebungskompetenz bei den Bundesländern, sodass sich eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen entwickelt hat. Für die öffentliche Verwaltung bedeutet dies, landesspezifische Vorgaben sicher einzuordnen und anzuwenden. Das Seminar gibt einen praxisnahen Überblick über die unterschiedlichen Landesgesetze und zeigt, wie deren Anforderungen im Verwaltungsalltag rechtssicher umgesetzt werden können.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende aus Heimaufsichten, Sozialämtern sowie weiteren Organisationseinheiten der öffentlichen Verwaltung, die mit der Anwendung und Überwachung von Heim-, Wohn- und Teilhabegesetzen befasst sind.
Details zum Inhalt:
- Entwicklung der Heim-, Wohn- und Teilhabegesetze seit der Föderalismusreform 2006
- Übergang vom bundeseinheitlichen Heimgesetz zu landesspezifischen Regelungen
- Überblick über die gesetzlichen Grundlagen in den Bundesländern
- Vergleich ausgewählter Landesgesetze (z. B. WTG, WTPG, PfleWoqG)
- Unterschiede in Struktur, Begriffen und Regelungsinhalten
- Anforderungen an Einrichtungen und Wohnformen
- Zuständigkeiten und Aufgaben der Aufsichtsbehörden
- Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Verwaltungsalltag
- Herausforderungen durch unterschiedliche Landesregelungen
Lernziele:
Die Teilnehmenden lernen, die Heim-, Wohn- und Teilhabegesetze der Länder einzuordnen und Unterschiede zwischen den Regelungen zu erkennen. Sie sind in der Lage, landesspezifische Anforderungen im Verwaltungsalltag sicher anzuwenden und typische Fragestellungen praxisnah zu lösen.
Vorteile und Nutzen:
- Überblick über die unterschiedlichen Landesgesetze
- Sicherheit im Umgang mit landesspezifischen Regelungen
- Unterstützung bei der Anwendung im Verwaltungsalltag
- Praxisnahe Einordnung von Unterschieden und Gemeinsamkeiten
- Stärkung der Handlungssicherheit in der Aufsichtspraxis




