Die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII sichert pflegebedürftigen Menschen die notwendige Unterstützung, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung und eigene Mittel nicht ausreichen. Für die zuständigen Behörden ergeben sich dabei komplexe Fragestellungen hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen, der Leistungsgewährung sowie der Abgrenzung zu anderen Sozialleistungen. Das Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen der Hilfe zur Pflege und zeigt, wie Anträge rechtssicher geprüft und Leistungen sachgerecht gewährt werden können.
Besonderes Augenmerk liegt auf der Feststellung der Pflegebedürftigkeit, der Bedeutung der Pflegegrade sowie dem Nachranggrundsatz gegenüber anderen Leistungsträgern. Anhand praxisnaher Fallbeispiele werden typische Fragestellungen aus der täglichen Sachbearbeitung behandelt.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende von Sozialämtern, Pflegebehörden, Leistungsabteilungen sowie alle Beschäftigten, die mit der Bearbeitung von Anträgen auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII befasst sind.
Details zum Inhalt:
- Grundlagen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
- Leistungsberechtigte Personen (§ 61 SGB XII)
- Pflegebedürftigkeit und Pflegegrade (§§ 61a–61c SGB XII)
- Anspruchsvoraussetzungen und Leistungsarten (§§ 61–66a SGB XII)
- Leistungen für Pflegebedürftige (§ 63 SGB XII)
- Nachrang der Hilfe zur Pflege gegenüber anderen Leistungen (§ 63b SGB XII)
- Abgrenzung zur sozialen Pflegeversicherung
- Prüfung von Einkommen und Vermögen
- Leistungsgewährung in ambulanten und stationären Einrichtungen
- Typische Praxisfälle und aktuelle Rechtsprechung
Lernziele:
Die Teilnehmenden lernen die Voraussetzungen und Leistungsarten der Hilfe zur Pflege sicher einzuordnen und rechtssicher anzuwenden. Sie sind in der Lage, Anträge fachgerecht zu prüfen, Leistungsansprüche zu beurteilen und die Schnittstellen zur Pflegeversicherung sowie zu anderen Sozialleistungen korrekt zu berücksichtigen.
Vorteile und Nutzen:
- Sicherer Umgang mit den Regelungen der Hilfe zur Pflege
- Rechtssichere Prüfung von Leistungsansprüchen
- Verständnis der Abgrenzung zur Pflegeversicherung
- Unterstützung bei komplexen Fallkonstellationen
- Praxisnahe Lösungen für die tägliche Sachbearbeitung




