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Die Übermittlungssperre nach § 71 FZV und § 41 StVG kompakt

ID: 92640

Die Übermittlung von Halterdaten aus dem Fahrzeugregister unterliegt besonderen gesetzlichen Voraussetzungen. Insbesondere bei schutzwürdigen Interessen betroffener Personen sind Übermittlungssperren rechtssicher zu prüfen und anzuwenden. Gleichzeitig ist die Abgrenzung zur Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz von großer Bedeutung, da beide Regelungen unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen und Wirkungen unterliegen.

Das Kompaktseminar vermittelt die wesentlichen Grundlagen zur Übermittlungssperre nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und dem Straßenverkehrsgesetz (StVG). Die Teilnehmenden lernen die Voraussetzungen, Rechtsfolgen und praktischen Anwendungsfälle kennen und erhalten einen Überblick über das Verhältnis zur Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz (BMG). Praxisnahe Beispiele unterstützen die rechtssichere Bearbeitung entsprechender Anträge im Verwaltungsalltag.

Zielgruppe:

Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende von Zulassungsbehörden, Straßenverkehrsbehörden sowie alle Beschäftigten, die mit der Auskunftserteilung aus dem Fahrzeugregister oder der Bearbeitung von Übermittlungssperren befasst sind.

Details zum Inhalt:

  • Grundlagen der Übermittlungssperre (FZV, StVG)
  • Voraussetzungen und Rechtsfolgen
  • Bearbeitung entsprechender Anträge
  • Abgrenzung zur Auskunftssperre nach dem BMG
  • Praktische Fallgestaltungen
  • Typische Fehlerquellen
  • Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungspraxis

Lernziele:

Die Teilnehmenden lernen die Voraussetzungen und Rechtsfolgen von Übermittlungssperren sicher anzuwenden. Sie können die Regelungen der FZV und des StVG rechtssicher umsetzen, die Abgrenzung zum Bundesmeldegesetz vornehmen und Anträge im Verwaltungsalltag nachvollziehbar bearbeiten.

Vorteile und Nutzen:

  • Rechtssicherer Umgang mit Übermittlungssperren
  • Klare Abgrenzung zur Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz
  • Mehr Sicherheit bei der Bearbeitung von Anträgen
  • Praxisorientierte Lösungen für Zulassungsbehörden
  • Kompakte Vermittlung aktueller Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Grundlagen und Abkürzungen

Im Seminar werden verschiedene Gesetze und Verordnungen behandelt. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der im Seminar verwendeten Abkürzungen und ihrer offiziellen Bezeichnungen.

  • BMG – Bundesmeldegesetz
  • FZV – Fahrzeug-Zulassungsverordnung
  • StVG – Straßenverkehrsgesetz
Relevante Suchbegriffe:

Zu jedem Seminar erhalten Sie selbstverständlich die entsprechenden Gesetzestexte, ein Teilnahmezertifikat sowie ein umfangreiches Skript.

Für etwaige Fragen stehen wir Ihnen vorab unter info@kommunalakademie-deutschland.de zur Verfügung. Gerne können Sie sich auch im Nachgang an uns wenden, sollten weitere Fragen entstehen.


Termine u. Anmeldung

  1. Onlinetermine
  2. Präsenzveranstaltungen

Als Teilnehmer erhalten Sie rechtzeitig vor Ihrem Online-Seminar einen Zugangs-Link zum virtuellen Seminarraum. Wir empfehlen, diesen Link frühzeitig (evtl. am Vortag) einmal zu testen, damit Sie am Seminartag problemfrei teilnehmen können.

Wir möchten Sie bitten, während der Online-Seminare von Bild- oder Tonaufnahmen sowie Bildschirmübertragungen abzusehen, um die Rechte der Referierenden und der Teilnehmenden zu wahren.

 

Auf Wunsch organisieren wir unsere Veranstaltung auch als Präsenztermin. Bei Interesse freuen wir uns über Ihre Anfrage, um gemeinsam einen passenden Termin und Ort zu vereinbaren. Sprechen Sie uns an – wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung! info@kommunalakademie-deutschland.de

* Alle Preise pro Teilnehmer inkl. gesetzl. Mehrwertsteuer.

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Was unsere Teilnehmenden sagen:

Besonders gut gefallen hat mir der Aufbau des Seminars: pro Abschnitt zunächst die Theorie und direkt im Anschluss die Anwendung auf Fälle, um einen Praxisbezug zu bekommen.

Viele Informationen zur „dinglichen Sicherung“ erhalten. Praxisbezogene Themen wurden sehr gut vermittelt.

Die sehr gut verständliche Erläuterung mit Fallbeispielen fand ich super...

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