Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) unterstützen Arbeitgeber bei der Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes und übernehmen dabei wichtige Beratungs- und Unterstützungsaufgaben. Doch welche rechtliche Verantwortung tragen sie tatsächlich? Unter welchen Voraussetzungen können sie bei Pflichtverletzungen haftbar gemacht werden, und wo liegen die Grenzen ihrer Verantwortung? Gerade bei Arbeitsunfällen oder festgestellten Arbeitsschutzmängeln stellt sich häufig die Frage nach möglichen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen.
Das Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen der Haftung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und erläutert deren Stellung im betrieblichen Arbeitsschutz. Im Mittelpunkt stehen die Aufgaben und Pflichten nach dem Arbeitssicherheitsgesetz, die Abgrenzung zur Arbeitgeberverantwortung sowie mögliche Haftungsfolgen bei Pflichtverletzungen. Darüber hinaus werden die Bedeutung der fachlichen Unabhängigkeit, die Zusammenarbeit mit betrieblichen Verantwortlichen und Möglichkeiten zur Vermeidung persönlicher Haftungsrisiken behandelt.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsingenieure, Sicherheitstechniker und Sicherheitsmeister sowie an Mitarbeiter mit Aufgaben im betrieblichen Arbeitsschutz. Angesprochen sind außerdem Führungskräfte und andere Verantwortliche, die sich mit den rechtlichen Aufgaben, Pflichten und Haftungsfragen von Fachkräften für Arbeitssicherheit befassen.
Details zum Inhalt:
- Rechtliche Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
- Aufgaben und Pflichten nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Bestellung und organisatorische Einbindung der Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Fachliche Unabhängigkeit und Grenzen der Weisungsgebundenheit
- Beratungs- und Unterstützungsfunktion im betrieblichen Arbeitsschutz
- Abgrenzung zwischen Arbeitgeberverantwortung und Aufgaben der Sifa
- Verantwortlichkeiten nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung für die Aufgaben der Sifa
- Verantwortung bei fehlerhafter oder unterlassener Beratung
- Umgang mit erkannten Sicherheitsmängeln und Gefährdungen
- Hinweis-, Beratungs- und Informationspflichten
- Dokumentation von Empfehlungen, Hinweisen und festgestellten Gefährdungen
- Grundlagen der zivilrechtlichen Haftung
- Vertragliche Haftung und Schadensersatzansprüche
- Deliktische Haftung bei schuldhaften Pflichtverletzungen
- Voraussetzungen einer persönlichen Haftung
- Strafrechtliche Verantwortung bei Arbeitsunfällen
- Fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung
- Strafbarkeit durch Unterlassen und Voraussetzungen einer Garantenstellung
- Haftungsprivilegien bei betrieblichen Arbeitsunfällen nach dem SGB VII
- Regressmöglichkeiten der gesetzlichen Unfallversicherung
- Bedeutung der DGUV Vorschrift 2 für die sicherheitstechnische Betreuung
- Zusammenarbeit mit Arbeitgeber, Führungskräften und Betriebsrat
- Rechtliche Grenzen der Verantwortung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Möglichkeiten zur Vermeidung und Begrenzung persönlicher Haftungsrisiken
- Einordnung typischer Haftungsfragen aus der betrieblichen Praxis
Lernziele:
Die Teilnehmenden kennen die wesentlichen rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und können deren Aufgaben und Verantwortlichkeiten gegenüber den Pflichten des Arbeitgebers abgrenzen. Sie verstehen, unter welchen Voraussetzungen eine persönliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Haftung entstehen kann und welche Bedeutung die ordnungsgemäße Wahrnehmung und Dokumentation ihrer Beratungsaufgaben besitzt. Darüber hinaus lernen sie, typische Haftungsrisiken frühzeitig zu erkennen und ihre Tätigkeit rechtssicherer zu gestalten.
Vorteile und Nutzen:
- Mehr Rechtssicherheit bei der Wahrnehmung der Aufgaben als Sifa
- Klareres Verständnis der eigenen Verantwortung und ihrer Grenzen
- Sichere Abgrenzung zwischen Arbeitgeberpflichten und Beratungsaufgaben
- Besseres Verständnis zivilrechtlicher und strafrechtlicher Haftungsrisiken
- Mehr Sicherheit im Umgang mit erkannten Arbeitsschutzmängeln
- Bewussterer Umgang mit Hinweis- und Dokumentationspflichten
- Kenntnis wichtiger Haftungsprivilegien und Regressmöglichkeiten
- Besseres Verständnis der rechtlichen Bedeutung der DGUV Vorschrift 2
- Unterstützung bei der Vermeidung persönlicher Haftungsrisiken
- Stärkung der Handlungssicherheit im betrieblichen Arbeitsschutz
Gesetzliche Grundlagen und Abkürzungen
Im Seminar werden verschiedene Gesetze und rechtliche Grundlagen behandelt. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der im Seminar verwendeten gesetzlichen Grundlagen und Abkürzungen.
- Sifa – Fachkraft für Arbeitssicherheit
- ASiG – Arbeitssicherheitsgesetz, insbesondere §§ 5, 6 und 8 zu Bestellung, Aufgaben und Stellung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- ArbSchG – Arbeitsschutzgesetz, insbesondere §§ 3, 5 und 13 zu Arbeitgeberpflichten, Gefährdungsbeurteilung und verantwortlichen Personen
- BGB – Bürgerliches Gesetzbuch, insbesondere §§ 276, 280 und 823 zu Verschulden, vertraglicher Haftung und Schadensersatzpflicht
- StGB – Strafgesetzbuch, insbesondere §§ 13, 222 und 229 zur Strafbarkeit durch Unterlassen, fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung
- SGB VII – Siebtes Buch Sozialgesetzbuch, insbesondere §§ 104, 105 und 110 zu Haftungsbeschränkungen bei Arbeitsunfällen und zum Rückgriff durch Sozialversicherungsträger
- DGUV Vorschrift 2 – Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung
- BetrVG – Betriebsverfassungsgesetz, insbesondere § 89 zur Zusammenarbeit im betrieblichen Arbeitsschutz
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Sifa
- Sifa Haftung
- Haftung Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Verantwortung Sifa
- Arbeitssicherheitsgesetz
- ASiG
- Arbeitsschutzgesetz
- ArbSchG
- Arbeitgeberverantwortung
- Haftungsrisiken
- Persönliche Haftung
- Strafrechtliche Verantwortung
- Arbeitsunfall
- DGUV Vorschrift 2
- Gefährdungsbeurteilung
- Sicherheitstechnische Betreuung
- Arbeitsschutz
- Sicherheitsfachkraft




