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§ 2b UStG im Verwaltungsalltag – Fälle und Lösungen

ID: 92980

Mit dem Ende der Übergangsregelung zum 31. Dezember 2026 wird die Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) ab dem 1. Januar 2027 für juristische Personen des öffentlichen Rechts verpflichtend. Damit gewinnt die umsatzsteuerliche Beurteilung kommunaler Leistungen weiter an Bedeutung. Ob Vermietungen, Veranstaltungen, Bauhofleistungen, Personalgestellungen oder interkommunale Zusammenarbeit – zahlreiche Vorgänge des Verwaltungsalltags müssen hinsichtlich ihrer umsatzsteuerlichen Behandlung geprüft und zutreffend eingeordnet werden.

Das praxisorientierte Seminar vermittelt die wesentlichen Grundlagen des § 2b UStG und zeigt anhand typischer Fallkonstellationen aus kommunalen Fachämtern, wann eine Tätigkeit steuerbar ist, welche Steuerbefreiungen in Betracht kommen und welche organisatorischen Anforderungen zu beachten sind. Im Mittelpunkt stehen konkrete Beispiele, rechtliche Abgrenzungsfragen und nachvollziehbare Lösungsansätze für die praktische Umsetzung in der Kommunalverwaltung.

Zielgruppe:

Führungskräfte und Mitarbeiter aus Kämmereien, Steuerämtern, Finanzbuchhaltungen und Rechnungsprüfungsämtern sowie Beschäftigte kommunaler Fachämter, Eigenbetriebe, Zweckverbände und anderer öffentlicher Einrichtungen, die mit der umsatzsteuerlichen Beurteilung kommunaler Leistungen oder der praktischen Umsetzung des § 2b UStG befasst sind.

Details zum Inhalt:

  • Grundlagen, Anwendungsbereich und verpflichtende Anwendung des § 2b UStG ab 2027
  • Abgrenzung zwischen hoheitlichen und unternehmerischen Tätigkeiten sowie Bedeutung möglicher Wettbewerbsverzerrungen
  • Umsatzsteuerliche Beurteilung öffentlich-rechtlicher Gebühren, Beiträge, Kostenerstattungen und privatrechtlicher Entgelte
  • Vermietung und Verpachtung kommunaler Räume, Hallen, Sportstätten, Grundstücke und sonstiger Immobilien
  • Veranstaltungen, Märkte, Stadtfeste, Kulturangebote, Eintrittsgelder sowie Werbung und Sponsoring
  • Leistungen öffentlicher Einrichtungen wie Schwimmbäder, Bibliotheken, Museen und Volkshochschulen
  • Interkommunale Zusammenarbeit, Beistandsleistungen und Personalgestellungen zwischen Kommunen, Landkreisen und Zweckverbänden
  • Bauhofleistungen für Dritte – Winterdienst, Grünpflege, Straßenreinigung und Abgrenzung zur nicht steuerbaren Amtshilfe
  • Feuerwehrleistungen – Kostenersatz für Einsätze, Brandsicherheitswachen und Werkstattleistungen
  • Friedhofswesen – Bestattungsleistungen, Grabnutzungsrechte und weitere Friedhofsleistungen
  • Parkraumbewirtschaftung, Sondernutzungen, Konzessionsverträge und kommunale Nutzungsrechte
  • Abwasser- und Abfallleistungen sowie Zusammenarbeit mit Vereinen und kommunalen Einrichtungen
  • Weitere Praxisfälle – Holzverkäufe, Verpachtung kommunaler Flächen und Leistungen im Zusammenhang mit der Rats- und Fraktionsarbeit
  • Abgrenzung zwischen Kernverwaltung, Eigenbetrieben und kommunalen Gesellschaften
  • Steuerbefreiungen, Vorsteuerabzug, Rechnungsstellung und umsatzsteuerliche Dokumentation
  • Praxisgerechte Fallbeurteilung und organisatorische Umsetzung in den kommunalen Fachämtern

Lernziele:

Die Teilnehmer lernen, typische kommunale Leistungen anhand der Vorgaben des § 2b UStG umsatzsteuerlich einzuordnen und steuerbare von nicht steuerbaren Tätigkeiten zu unterscheiden. Sie entwickeln ein besseres Verständnis für mögliche Steuerbefreiungen, Wettbewerbsverzerrungen und die Besonderheiten interkommunaler Zusammenarbeit. Anhand konkreter Praxisfälle gewinnen sie Sicherheit bei der Beurteilung von Verwaltungsvorgängen und erkennen, welche Informationen und organisatorischen Maßnahmen für eine zutreffende umsatzsteuerliche Behandlung erforderlich sind.

Vorteile und Nutzen:

  • Praxisorientierte Vorbereitung auf die verpflichtende Anwendung des § 2b UStG ab 2027
  • Mehr Sicherheit bei der umsatzsteuerlichen Beurteilung kommunaler Leistungen
  • Konkrete Fallbeispiele aus unterschiedlichen Fachbereichen der Kommunalverwaltung
  • Besseres Verständnis der Abgrenzung zwischen hoheitlichen und unternehmerischen Tätigkeiten
  • Erkennen möglicher Steuerpflichten, Steuerbefreiungen und Vorsteuerabzugsmöglichkeiten
  • Unterstützung bei der rechtssicheren Dokumentation und organisatorischen Umsetzung

Gesetzliche Grundlagen und Abkürzungen

Im Seminar werden insbesondere folgende rechtliche Grundlagen berücksichtigt:

  • § 2 UStG – Unternehmereigenschaft und wirtschaftliche Tätigkeit
  • § 2b UStG – Umsatzsteuerliche Behandlung juristischer Personen des öffentlichen Rechts, Wettbewerbsverzerrungen und interkommunale Zusammenarbeit
  • §§ 3 und 3a UStG – Lieferungen, sonstige Leistungen und Leistungsort
  • §§ 4 und 9 UStG – Steuerbefreiungen und Verzicht auf Steuerbefreiungen
  • §§ 10 und 12 UStG – Bemessungsgrundlage und Steuersätze
  • §§ 13, 14 und 14a UStG – Steuerentstehung und Rechnungsstellung
  • §§ 15 und 15a UStG – Vorsteuerabzug und Vorsteuerberichtigung
  • §§ 18 und 22 UStG – Besteuerungsverfahren und Aufzeichnungspflichten
  • § 27 Abs. 22 und 22a UStG – Übergangsregelungen zur Anwendung des § 2b UStG
  • Abgabenordnung (AO) – Steuerverfahrensrechtliche und buchhalterische Anforderungen, insbesondere §§ 30 und 146 AO
  • Kommunalrechtliche Vorschriften – Gemeindeordnungen, Kommunalabgabengesetze, Regelungen zur kommunalen Zusammenarbeit sowie einschlägige Satzungen und Entgeltordnungen
Relevante Suchbegriffe:

Zu jedem Seminar erhalten Sie selbstverständlich die entsprechenden Gesetzestexte, ein Teilnahmezertifikat sowie ein umfangreiches Skript.

Für etwaige Fragen stehen wir Ihnen vorab unter info@kommunalakademie-deutschland.de zur Verfügung. Gerne können Sie sich auch im Nachgang an uns wenden, sollten weitere Fragen entstehen.


Termine u. Anmeldung

  1. Onlinetermine
  2. Präsenzveranstaltungen

Als Teilnehmer erhalten Sie rechtzeitig vor Ihrem Online-Seminar einen Zugangs-Link zum virtuellen Seminarraum. Wir empfehlen, diesen Link frühzeitig (evtl. am Vortag) einmal zu testen, damit Sie am Seminartag problemfrei teilnehmen können.

Wir möchten Sie bitten, während der Online-Seminare von Bild- oder Tonaufnahmen sowie Bildschirmübertragungen abzusehen, um die Rechte der Referierenden und der Teilnehmenden zu wahren.

 

Auf Wunsch organisieren wir unsere Veranstaltung auch als Präsenztermin. Bei Interesse freuen wir uns über Ihre Anfrage, um gemeinsam einen passenden Termin und Ort zu vereinbaren. Sprechen Sie uns an – wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung! info@kommunalakademie-deutschland.de

* Alle Preise pro Teilnehmer inkl. gesetzl. Mehrwertsteuer.

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Was unsere Teilnehmenden sagen:

Der kleine Teilnehmerkreis hat mir gut gefallen, sodass ein Austausch stattfand. Für mich schwierige Materie wurde gut erklärt, sodass keine Fragen mehr offen sind.

Die sehr gut verständliche Erläuterung mit Fallbeispielen fand ich super...

Die Schulung war gut organisiert, Die Art des Dozenten, auch schwierige Dinge zu vermitteln, hat mir besonders gut gefallen!

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