Das Bayrische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration ist oberste Dienstbehörde für das Sicherheitsrecht.  Das LStVG stellt für diesen Bereich ein wichtiges Instrument dar, welches Gemeinden ermächtigt, Gefahren und Störungen zu beseitigen. Das Gesetz enthält ebenfalls Vorschriften, mit denen die Gemeinden vor Ort bestimmte gefahrenabwehrrechtliche Belange verhüten können.

Regional sind die Gemeinden und Landratsämter für die Umsetzung der LStVG zuständig. Das Seminar richtet sich an Verwaltungen und Institutionen, die mit dem LStVG als Gefahrenabwehrbehörde arbeiten, insbesondere an Gewerbeämter, die Gestattungen nach § 12 GastG vornehmen. Das LStVG setzt ein separates Antragsverfahren voraus. Das Seminar knüpft zunächst an die Grundlagen des GastG an, sodann werden bestimmte Grundlagen des LStVG erörtert. Je nach Bedarf werden die Schwerpunkte unterschiedlich gesetzt.