Jede Wirtschaftseinheit verfügt über einen autarken Haushalt. Das kommunale Haushaltsrecht regelt nicht nur den Vorgang vom Aufstellen eines Haushaltsplans über seine Festlegung bis hin zum Vollzug und der Kontrolle, sondern auch den zulässigen Inhalt und die Gliederung des kommunalen Haushalts.

Der Haushalt stellt eines der wichtigsten Planungsinstrumente der Kommune dar. Er entfaltet Bindungswirkung nach außen und innen. Für die Verwaltung ist der Haushalt insofern bindend, als das Aufgaben und Maßnahmen nur nach den im Haushaltsplan getroffenen Festsetzungen durchgeführt werden können; insbesondere dürfen Aufträge, Investitionen und sonstige Ausgaben nur im Rahmen der Haushaltsmittel erteilt werden und wenn sie im Haushaltsplan vorgesehen sind. Die Entscheidung über den Haushalt zählt zu den wichtigsten Aufgaben der kommunalen Vertretung.

Jeder kommunale Mandatsträger benötigt grundlegende Kenntnisse des kommunalen Haushaltsrechts, insbesondere um gegenüber der kommunalen Finanzverwaltung seine Ziele und Vorstellungen auch durchsetzen zu können.

Dieses umfassende Seminar zum Haushaltsrecht bieten wir in allen 16 Ländern an und umfasst die Planung, die Festsetzung und die Ausführung des kommunalen Haushaltsrechts und spezifische Fragen zum Haushaltsrecht nach den entsprechenden Landesgesetzen.