Der kommunale Sitzungsdienst ist ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Autonomie der Gemeinde nach Art. 28 Abs. 2 GG.

Aufgrund der aktuellen Herausforderungen durch die COVID-19-Pandemie haben die Landtage durch verschiedene Änderungen der einzelnen Gemeinde- und Kreisordnungen die Möglichkeit geschaffen, dass kommunale Gremien auch außerhalb von Präsenzsitzungen im Rahmen einer Videokonferenz zusammentreten und Beschlüsse fassen können. In diesem Seminar sollen die einzelnen Voraussetzungen und die Durchführungen erörtert und erste Erfahrungen mit Teilnehmenden bundesweiter Verwaltungen diskutiert werden.

Die beabsichtigte Gliederung des Tages ist folgende:

  1. Genese der einschlägigen Bestimmungen
  2. Voraussetzungen für die Sitzung als Videokonferenz
  3. Durchführung der Videokonferenz
  4. Diskussionen

Die Veranstaltung ist als Workshop auf 4 Stunden angelegt und soll dazu einladen, individuelle Fragen anhand aktueller Regelungen zu erörtern.

Wir bieten diesen Workshop bundesweit, ausschließlich als Online-Veranstaltung an.