Ordnungswidrigkeitenrecht im Bußgeldverfahren
Das Bußgeldverfahren muss häufig von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (zusätzlich) übernommen werden, denen wichtige rechtliche Fallstricke allenfalls oberflächlich vermittelt wurden. Immer wiederkehrende, typische Fehler sind die Folge. Ziel des Seminars ist es, solch typische Fehlerquellen aufzuzeigen. Investieren Sie lieber in Seminarkosten statt in die Anwaltsgebühren der Bürger, die die Einstellung des Verfahrens erwirken konnten.
Seminarschwerpunkte sind ferner:
- Die Einordnung des Ordnungswidrigkeitenrecht in die gesetzliche Logik
- Die Verfahrensabschnitte / -grundsätze
- Inhalt und Aufbau von Ordnungswidrigkeiten
- Das ordnungsbehördliche Vorverfahren
- Das Verwarnverfahren
- Der Erlass eines Bußgeldbescheids
- Der Inhalt eines Bußgeldbescheids (insb. die Begründung)
- Abgrenzung Bußgeld – Zwangsgeld
- Beweismittel und ihre Verwertung
- Bemessung der Geldbuße
- Verjährung und andere Verfolgungshindernisse
- Einstellung des Verfahrens
- Zustellung von Bußgeldbescheiden
- Das Verfahren nach Einspruch und die Abgabe an die Staatsanwaltschaft
Hinweis für Jobcenter: Beachten Sie auch unser spezielles Seminar „Das Bußgeldverfahren für Ordnungswidrigkeiten im Jobcenter“ (zu finden unter „Sozialrecht und Seminare für Jobcenter“)