Nach der Reform von 2009 hat der Gesetzgeber das Wohngeldrecht 2016 erneut einer großen Reform unterzogen. Ziel der Reform war es, das Wohngeld zu erhöhen und mehr Menschen (wieder) aus der Grundsicherung herauszuholen. Auch war eine Entbürokratisierung angestrebt, um die Verwaltungen zu entlasten und den Anspruchsberechtigten zügig helfen zu können. 2023 hat das Wohngeldrecht wieder eine Änderung erfahren. Das Seminar informiert umfasst über alle Änderungen.

Das Seminar wendet sich an alle Verwaltungen, die Ansprüche auf Wohngeld prüfen, diesbezüglich beraten oder Wohngeldberechtigte betreuen. Im Fokus steht hierbei die Anspruchsprüfung: Wer ist grundsätzlich wohngeldberechtigt? Welche Haushaltsmitglieder sind zu berücksichtigen? Wie hoch ist die zu berücksichtigende Miete? Was ist bei der Einkommensermittlung zu beachten?

Wie bei allen Seminaren der Kommunalakademie steht die praktische Umsetzung der rechtlichen Vorgaben im Fokus. Es werden rechtliche Exkurse unternommen, wobei auf den Kenntnisstand der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Rücksicht genommen wird.

Seminarschwerpunkte sind u. a.:

  • Rechtsquellen des Wohngeldrechts
  • Stellung des Wohngelds im sozialrechtlichen System
  • Überblick über die Reform von 2016
  • Wohngeldberechtigung
  • Ausschluss von Empfängern von Transferleistung oder wegen Sanktionen
  • Besondere Personengruppen (Auszubildende, Studenten, Asylbewerber, Ausländer …)
  • Verfahrensfragen (Antrag, Bescheid, Änderungen während des Bewilligungszeitraums)