Der Bescheid ist ein Verwaltungsakt im Sinne des § 35 VwVfG. Verwaltungsakte müssen so gefertigt werden, dass sie gewissen Qualitätsanforderungen entsprechen und mithin rechtssicher sind. Im Jobcenter sind die Regelungen des SGB und des SGG anwendbar. Entscheidend hierfür ist die rechtssichere Entsprechung der Normen im Sozialgesetzbuch.

Diese Rechtssicherheit ergibt sich nicht nur aus den zugrundeliegenden Rechtssätzen, sondern werden vor allem auch von den Adressaten der Bescheide und der Öffentlichkeit gestellt. Da Verwaltungsakte von den zuständigen Behörden ohne gerichtliche Hilfe vollstreckt werden können, stellt der Gesetzgeber hohe formelle und inhaltliche Anforderungen an Verwaltungsakte. Ein gut verfasster, sozialrechtlicher Bescheid führt idealerweise zu weniger Widersprüchen oder Klagen und mithin zu einer höheren Akzeptanz beim Bürger.

Wir widmen uns ferner folgenden Fragestellungen:

Was macht einen Bescheid zu einem guten Bescheid im Jobcenter?

Wie wird er aufgebaut und was ist sprachlich zu beachten?

Diese und weitere Fragen werden im Seminar beantwortet.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen sensibilisiert werden, ihre Verwaltungsakte im Jobcenter stets kritisch zu hinterfragen sind, um so die Qualitätsanforderungen nicht aus den Augen zu verlieren und die notwendige Sicherheit im Verwaltungsalltag zu erlangen.

Seminarschwerpunkte sind ferner:

  • Was bedeutet die Bescheidtechnik und warum ist diese so wichtig, insbesondere bei der Bundesagentur für Arbeit oder im Jobcenter?
  • Aufbau von Bescheiden im Sozialrecht
  • Adressaten von Verwaltungsakten
  • Bekanntgabe/Zustellung von Verwaltungsakten
  • Sprache in Verwaltungsakten
  • Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten
  • Entscheidungen nachvollziehbar und verständlich begründen
  • Ermessensentscheidungen
  • Rechtsbehelfsbelehrung

Wir empfehlen dazu das Seminar „Widerspruchsverfahren im Jobcenter“ und „Die rechtssichere Handhabung des Bußgeldverfahrens im Jobcenter“.