Das Schwerbehindertenrecht ist ein zentrales Element der sozialen Teilhabe und betrifft zahlreiche Aufgabenbereiche in der Verwaltung. Das Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen nach dem SGB IX und zeigt, wie Ansprüche festgestellt, Nachteilsausgleiche gewährt und Verfahren rechtssicher bearbeitet werden. Anhand praxisnaher Beispiele werden Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen erläutert und aktuelle Entwicklungen im Schwerbehindertenrecht vorgestellt. Ziel ist eine sichere, rechtlich fundierte und bürgerorientierte Umsetzung.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende in Sozial- und Versorgungsämtern, Jobcentern, Reha-Trägern sowie weiteren Fachbereichen, die mit Anträgen, Feststellungen oder Leistungen nach dem SGB IX befasst sind. Auch Beschäftigte in Personalstellen, die über Gleichstellungen oder Nachteilsausgleiche entscheiden, profitieren von den vermittelten Inhalten.
Details zum Inhalt:
- Grundlagen des Schwerbehindertenrechts (SGB IX)
- Verfahren zur Feststellung der Behinderung
- Nachteilsausgleiche und Gleichstellung
- Rechte und Pflichten der Betroffenen
- Zusammenarbeit mit Reha-Trägern und Integrationsämtern
- Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen
- Aktuelle Rechtsprechung und Praxisbeispiele
Lernziele:
Die Teilnehmenden kennen die zentralen Regelungen des SGB IX und können Anträge sowie Verfahren rechtssicher bearbeiten. Sie verstehen die Bedeutung von Nachteilsausgleichen, Schnittstellen zu anderen Leistungsträgern und lernen, Bürgerinnen und Bürger fachlich kompetent zu beraten. Zudem werden aktuelle Entwicklungen im Schwerbehindertenrecht praxisnah vermittelt.
Vorteile und Nutzen:
- Sicherheit in der Anwendung des SGB IX
- Rechtssichere Verfahrensbearbeitung
- Praxisnahe Fallbeispiele
- Aktuelle Rechtsprechung



