Ein leidensgerechter Arbeitsplatz ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsschutzes und spielt im Rahmen des Sozialrechts – insbesondere des SGB IX – eine wichtige Rolle. Das Seminar zeigt, wie Verwaltungen Arbeitsplätze unter Berücksichtigung gesundheitlicher Einschränkungen anpassen, rechtliche Pflichten einordnen und geeignete Maßnahmen entwickeln können. Sie erfahren, wie medizinische, organisatorische und arbeitsrechtliche Aspekte zusammenwirken und wie eine dauerhafte Wiedereingliederung unterstützt wird.
Zielgruppe:
Mitarbeitende in Sozialämtern, Jobcentern, Personalstellen und Arbeitsschutz, die mit Leistungsfällen, Wiedereingliederung, Teilhabe am Arbeitsleben oder Arbeitsplatzanpassungen befasst sind. Besonders geeignet für Fachkräfte, die Entscheidungen vorbereiten oder trägerübergreifend koordinieren.
Details zum Inhalt:
- Rechtliche Grundlagen: SGB IX, § 164 Abs. 4 SGB IX, ArbSchG
- Formen leidensgerechter Arbeitsplatzgestaltung
- Zusammenarbeit von Arbeitgeber, Betroffenen, Integrationsamt, Reha-Trägern
- Arbeitserprobung, Wiedereingliederung, stufenweise Rückkehr
- Anforderungen an Dokumentation und Nachvollziehbarkeit
- Abgrenzung zu BEM und Präventionsverfahren
Lernziele:
Die Teilnehmenden verstehen die rechtlichen Anforderungen an leidensgerechte Arbeitsplätze und können Maßnahmen sachgerecht prüfen, dokumentieren und steuern. Sie lernen, medizinische, arbeitsrechtliche und organisatorische Faktoren zu bewerten und arbeitsplatzbezogene Lösungen im Sinne des SGB IX sicher umzusetzen.
Vorteile und Nutzen:
- Rechtssicherheit im Umgang mit § 164 Abs. 4 SGB IX
- Klare Orientierung zu Maßnahmen und Zuständigkeiten
- Bessere Entscheidungen in Teilhabe- und Reha-Fällen
- Stärkung der Zusammenarbeit mit internen und externen Stellen
- Verbesserte Integration und nachhaltige Arbeitsfähigkeit



