Nicht selten schließen Gemeinden und Kommunen zivilrechtliche Verträge, nachdem durch vergaberechtliche Grundsätze ein Auftrag vergeben wurde. Es kommt dann in der Regel ein Vertrag zustande, der bestimmte Regelungsinhalte haben sollte, angefochten werden kann, dem Rücktritt unterliegt oder widerrufen werden kann. Ein Vertrag kann zudem Schadensersatzansprüche auslösen und auch der Nichtigkeit unterliegen. Verträge regeln einen großen Teil des allgemeinen Geschäftslebens und sind zudem als Grundlage möglicherweise für verschiedene Kunden gefertigt. Näheres regeln dann die allgemeinen Vertragsbestandteile, sog. AGB.

Dieses Seminar soll einen intensiven Überblick über zivilrechtliche Verträge aller Art bieten und auf eklatante, juristische Problematiken im Umgang mit Verträgen vorbereiten und diese vermitteln.