Das allgemeine Verwaltungsrecht bildet die Grundlage für das Handeln der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Es regelt die Beziehungen zwischen Staat und Bürgern, insbesondere wie Verwaltungsakte erlassen, angefochten und vollzogen werden.
Das allgemeine Verwaltungsrecht bildet die Grundlage für das Handeln der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Es regelt die Beziehungen zwischen Staat und Bürgern, insbesondere wie Verwaltungsakte erlassen, angefochten und vollzogen werden.
Das Seminar war sehr strukturiert und organisiert aufgebaut. Der Dozent hat sein Wissen verständlich und unkompliziert vermittelt.
Die Dozentin hat das Thema sehr gut referiert.
Der kleine Teilnehmerkreis hat mir gut gefallen, sodass ein Austausch stattfand. Für mich schwierige Materie wurde gut erklärt, sodass keine Fragen mehr offen sind.
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