Das allgemeine Verwaltungsrecht bildet die Grundlage für das Handeln der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Es regelt die Beziehungen zwischen Staat und Bürgern, insbesondere wie Verwaltungsakte erlassen, angefochten und vollzogen werden.
Das allgemeine Verwaltungsrecht bildet die Grundlage für das Handeln der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Es regelt die Beziehungen zwischen Staat und Bürgern, insbesondere wie Verwaltungsakte erlassen, angefochten und vollzogen werden.
Kleine Runde; insbesondere bei Vorbehalten, Fragen zu stellen, sehr hilfreich!
Das Seminar war sehr strukturiert und organisiert aufgebaut. Der Dozent hat sein Wissen verständlich und unkompliziert vermittelt.
Viele Informationen zur „dinglichen Sicherung“ erhalten. Praxisbezogene Themen wurden sehr gut vermittelt.
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