Das allgemeine Verwaltungsrecht bildet die Grundlage für das Handeln der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Es regelt die Beziehungen zwischen Staat und Bürgern, insbesondere wie Verwaltungsakte erlassen, angefochten und vollzogen werden.
Das allgemeine Verwaltungsrecht bildet die Grundlage für das Handeln der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Es regelt die Beziehungen zwischen Staat und Bürgern, insbesondere wie Verwaltungsakte erlassen, angefochten und vollzogen werden.
Das Thema wurde motiviert und lebendig vermittelt, sehr gute Grundlage.
...kleiner Teilnehmerkreis, lockere Gesprächsatmosphäre...
Besonders gut gefallen hat mir der Aufbau des Seminars: pro Abschnitt zunächst die Theorie und direkt im Anschluss die Anwendung auf Fälle, um einen Praxisbezug zu bekommen.
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