Das allgemeine Verwaltungsrecht bildet die Grundlage für das Handeln der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Es regelt die Beziehungen zwischen Staat und Bürgern, insbesondere wie Verwaltungsakte erlassen, angefochten und vollzogen werden.
Das allgemeine Verwaltungsrecht bildet die Grundlage für das Handeln der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Es regelt die Beziehungen zwischen Staat und Bürgern, insbesondere wie Verwaltungsakte erlassen, angefochten und vollzogen werden.
Viele Informationen zur „dinglichen Sicherung“ erhalten. Praxisbezogene Themen wurden sehr gut vermittelt.
Es war locker, komplex und praxisnah. Als Grundlagenschulung perfekt.
Fachkompetenz der Dozentin war überragend; gute Beispiele...
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