Das allgemeine Verwaltungsrecht bildet die Grundlage für das Handeln der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Es regelt die Beziehungen zwischen Staat und Bürgern, insbesondere wie Verwaltungsakte erlassen, angefochten und vollzogen werden.
Das allgemeine Verwaltungsrecht bildet die Grundlage für das Handeln der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Es regelt die Beziehungen zwischen Staat und Bürgern, insbesondere wie Verwaltungsakte erlassen, angefochten und vollzogen werden.
...kleiner Teilnehmerkreis, lockere Gesprächsatmosphäre...
Die sehr gut verständliche Erläuterung mit Fallbeispielen fand ich super...
Das Seminar war sehr strukturiert und organisiert aufgebaut. Der Dozent hat sein Wissen verständlich und unkompliziert vermittelt.
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