Das neue Soldatenentschädigungsgesetz (SEG) löst das frühere Einsatz-Weiterverwendungsgesetz ab und regelt die Versorgung für gesundheitlich geschädigte Soldaten. Das Seminar vermittelt die wesentlichen Inhalte des SEG, die Anspruchsvoraussetzungen und das Verwaltungsverfahren. Besonderes Augenmerk liegt auf der praktischen Anwendung, Abgrenzung zu anderen Leistungen und der Zusammenarbeit mit dem Versorgungsamt.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende in Versorgungsämtern, Sozial- und Rechtsabteilungen, die mit der Umsetzung des SEG befasst sind, sowie an Stellen, die im Kontakt mit Betroffenen stehen oder Anträge entgegennehmen, beraten oder prüfen.
Details zum Inhalt:
- Zielsetzung und Aufbau des SEG
- Anspruchsberechtigte Personen und Leistungsvoraussetzungen
- Abgrenzung zu SGB VII, BVG und Versorgung nach dem SVG
- Arten der Entschädigung (Heilbehandlung, Ausgleich, Rente etc.)
- Verfahren, Antragsstellung und Zuständigkeiten
- Mitwirkungspflichten und Beweisfragen
- Zusammenarbeit mit Bundeswehr, KVB und Versorgungsverwaltung
Lernziele:
Die Teilnehmenden kennen die gesetzlichen Grundlagen des SEG und können Leistungsansprüche sicher prüfen. Sie verstehen die Systematik des Gesetzes, wissen, wie sich das SEG von anderen Rechtskreisen abgrenzt, und sind in der Lage, mit Antragstellern und anderen Beteiligten professionell zu kommunizieren.
Vorteile und Nutzen:
- Überblick über das neue SEG und seine Anwendung
- Sicherheit bei der Antragsprüfung und Rechtsauslegung
- Praxisnahe Fallbesprechung und Handlungssicherheit
- Klare Abgrenzung zu anderen Versorgungssystemen
- Fachlicher Austausch zur Umsetzung in der Praxis
- Soldatenentschädigungsgesetz
- SEG
- Versorgung geschädigter Soldaten
- Einsatzschädigung
- Heilbehandlung SEG
- Rente SEG
- Abgrenzung BVG SGB VII
- Antrag SEG
- Versorgungsamt Soldaten
- KVB und SEG
- Soldatenversorgung
- Mitwirkungspflicht SEG
- Beweisführung SEG
- SEG Verwaltungsverfahren
- Bundeswehr und Versorgung
- Kategorie-ID: KAT5075