Leistungen zur Unterstützung und Entlastung im Alltag nach dem SGB XI spielen eine zentrale Rolle bei der Versorgung pflegebedürftiger Menschen und der Entlastung pflegender Angehöriger. Für Verwaltungen und Pflegekassen ergeben sich daraus vielfältige Aufgaben in der Beratung, Bewilligung und Abrechnung entsprechender Leistungen. Die Regelungen der §§ 45 und 45a SGB XI bilden hierbei die rechtliche Grundlage für niedrigschwellige Unterstützungsangebote und Entlastungsleistungen. In der Verwaltungspraxis ist eine klare Abgrenzung der Leistungsarten, Anspruchsvoraussetzungen und Verfahrensschritte erforderlich, um eine rechtssichere und einheitliche Umsetzung zu gewährleisten. Das Seminar vermittelt einen systematischen Überblick über die gesetzlichen Vorgaben und deren praktische Anwendung im Verwaltungsalltag.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte in Pflegekassen, Sozialämtern, Pflegestützpunkten sowie an Mitarbeitende in kommunalen Verwaltungen und anderen öffentlichen Stellen, die mit der Beratung, Bewilligung oder Prüfung von Leistungen nach dem SGB XI befasst sind.
Details zum Inhalt:
- Rechtliche Grundlagen der Unterstützung und Entlastung im Alltag nach dem SGB XI
- Einordnung der §§ 45 und 45a SGB XI
- Abgrenzung von Unterstützungsangeboten und Entlastungsleistungen
- Anspruchsvoraussetzungen und leistungsberechtigter Personenkreis
- Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag
- Aufgaben und Zuständigkeiten der Verwaltung und Pflegekassen
- Verfahrensabläufe bei Bewilligung und Abrechnung
- Typische Fragestellungen aus Beratung und Verwaltungspraxis
Lernziele:
Die Teilnehmenden verstehen die gesetzlichen Grundlagen der Unterstützungs- und Entlastungsleistungen nach dem SGB XI und können die Regelungen der §§ 45 und 45a sachgerecht einordnen. Sie sind in der Lage, Leistungsansprüche zu prüfen, Verwaltungsverfahren rechtssicher anzuwenden und Ratsuchende fachlich korrekt zu beraten.
Vorteile und Nutzen:
- sichere Anwendung der Regelungen zu Unterstützungs- und Entlastungsleistungen
- klare Orientierung bei der Abgrenzung verschiedener Leistungsarten
- erhöhte Rechtssicherheit in Beratung und Sachbearbeitung
- einheitliche Verwaltungspraxis bei Bewilligung und Abrechnung
- fundierte Entscheidungsgrundlagen für Pflegekassen und Kommunen



