Mit dem Inkrafttreten des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes ergeben sich für Jobcenter und weitere beteiligte Stellen zahlreiche Änderungen in der täglichen Verwaltungspraxis. Die Neuregelungen betreffen unter anderem das Leistungsrecht, Mitwirkungspflichten sowie den Umgang mit Pflichtverletzungen und Sanktionen. Für Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung ist es entscheidend, die neuen gesetzlichen Vorgaben sicher einzuordnen und rechtssicher anzuwenden. Das Seminar vermittelt einen praxisnahen Überblick über die wesentlichen Änderungen des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes und deren Auswirkungen auf die Fallbearbeitung.
Zielgruppe:
Für Mitarbeitende in Jobcentern, Leistungsabteilungen, Rechtsstellen und Controlling sowie für Fach- und Führungskräfte, die Prozesse, Qualitätsstandards oder Entscheidungen im SGB II verantworten. Auch neue Kolleginnen und Kollegen, die einen strukturierten Überblick über aktuelle Rechtsänderungen benötigen, profitieren vom Seminar.
Details zum Inhalt:
- Überblick über das 13. SGB-II-Änderungsgesetz
- Ziele und Hintergründe der Gesetzesänderungen
- Änderungen bei Sanktionen und Pflichtverletzungen (§ 31 SGB II)
- Anpassungen im Leistungsrecht und bei Anspruchsvoraussetzungen
- Auswirkungen auf Mitwirkung, Dokumentation und Fallsteuerung
- Neue Vorgaben zu Rechtsfolgen und Verfahrensabläufen
- Schnittstellen zu SGB I, SGB X und internen Weisungen
- Auswirkungen auf die tägliche Fallbearbeitung
- Rechtssichere Umsetzung in Verwaltung und Jobcenterpraxis
- Umsetzungshilfen für Fallarbeit und Bescheiderstellung
- Praxisbeispiele und aktuelle Fallkonstellationen
Lernziele:
Die Teilnehmenden lernen die wesentlichen Inhalte des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes kennen und können deren Auswirkungen auf die tägliche Verwaltungspraxis sicher einordnen. Sie sind in der Lage, die gesetzlichen Änderungen rechtssicher umzusetzen und typische Fragestellungen der Fallbearbeitung fachgerecht zu bearbeiten.
Vorteile und Nutzen:
- Überblick über die wichtigsten Änderungen im SGB II
- Sicherheit bei der Anwendung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Unterstützung bei der rechtssicheren Fallbearbeitung
- Praxisnahe Einordnung aktueller Entwicklungen
- Vermeidung typischer Fehler bei der Umsetzung neuer Regelungen




