Zum 01.01.2026 treten im Rahmen des 13. SGB II-Änderungsgesetzes wichtige Anpassungen im Leistungsrecht und im Bereich der Sanktionen in Kraft. Das Seminar gibt einen praxisorientierten Überblick über alle relevanten Neuerungen, insbesondere Änderungen bei Pflichtverletzungen nach § 31 SGB II, neue Vorgaben für Leistungsgewährung und Mitwirkung sowie Auswirkungen auf Fallbearbeitung und Verwaltungspraxis. Ziel ist es, Jobcenter rechtssicher auf die Reform vorzubereiten.
Zielgruppe:
Für Mitarbeitende in Jobcentern, Leistungsabteilungen, Rechtsstellen und Controlling sowie für Fach- und Führungskräfte, die Prozesse, Qualitätsstandards oder Entscheidungen im SGB II verantworten. Auch neue Kolleginnen und Kollegen, die einen strukturierten Überblick über aktuelle Rechtsänderungen benötigen, profitieren vom Seminar.
Details zum Inhalt:
- Überblick zum Entwurf des 13. SGB II-Änderungsgesetzes
- Änderungen bei Sanktionen und Pflichtverletzungen (§ 31 SGB II)
- Anpassungen im Leistungsrecht und bei Anspruchsvoraussetzungen
- Auswirkungen auf Mitwirkung, Dokumentation und Fallsteuerung
- Neue Vorgaben zu Rechtsfolgen und Verfahrensabläufen
- Schnittstellen zu SGB I, SGB X und internen Weisungen
- Umsetzungshilfen für tägliche Fallarbeit und Bescheiderstellung
Lernziele:
Die Teilnehmenden verstehen die gesetzlichen Neuerungen im SGB II und können diese sicher in der Fallbearbeitung anwenden. Sie gewinnen Klarheit zu den verschärften oder angepassten Pflichten nach § 31 SGB II, kennen die Auswirkungen auf Leistungsgewährung und wissen, wie interne Prozesse und Bescheide an die Reform angepasst werden müssen. Zudem erhalten sie Orientierung für rechtssichere Entscheidungen und Beratungsgespräche.
Vorteile und Nutzen:
- Aktueller, rechtssicherer Überblick über alle SGB II-Neuerungen
- Klarheit bei Sanktionen und Pflichtverletzungen
- Konkrete Umsetzungshilfen für den Arbeitsalltag
- Sicherheit bei Bescheidung und Beratung
- Minimierung von Fehler- und Haftungsrisiken



