Die Anerkennung ausländischer Scheidungen ist eine zentrale Aufgabe im Personenstands- und Familienrecht mit erheblicher praktischer Relevanz für Standesämter und Fachbehörden. Unterschiedliche Rechtsordnungen, europäische Verordnungen und nationale Anerkennungsverfahren stellen hohe Anforderungen an die rechtliche Prüfung. Das Seminar vermittelt die maßgeblichen Grundlagen des internationalen Familienrechts und zeigt, wie Anerkennungsentscheidungen rechtssicher vorbereitet, geprüft und dokumentiert werden. Dabei werden sowohl nationale Verfahren nach dem FamFG als auch europäische Regelungen berücksichtigt.
Zielgruppe:
Mitarbeitende in Standesämtern, Personenstands- und Registerstellen, Justizverwaltungen sowie Beschäftigte, die mit der Prüfung, Anerkennung oder Weiterverarbeitung ausländischer Scheidungsentscheidungen befasst sind.
Details zum Inhalt:
- Bedeutung und Zweck der Anerkennungsprüfung
- Nationale Anerkennungsverfahren nach dem FamFG
(u. a. §§ 107–113, 109 FamFG) - Internationale Zuständigkeit und Anknüpfungspunkte
(Art. 14, 17 EGBGB) - Ordre-public-Prüfung nach Art. 6 EGBGB
- Anerkennung ausländischer Entscheidungen innerhalb der EU
– Brüssel IIa-Verordnung (EG) Nr. 2201/2003
– Brüssel IIb-Verordnung (EU) 2019/1111 (für Entscheidungen ab 1.8.2022) - Abgrenzung: automatische Anerkennung vs. förmliches Verfahren
- Zuständigkeiten der Landesjustizverwaltungen
- Typische Praxisfälle und Fehlerquellen
Lernziele:
Die Teilnehmenden gewinnen Sicherheit bei der rechtlichen Einordnung und Prüfung ausländischer Scheidungen. Sie verstehen die Unterschiede zwischen nationalen und europäischen Anerkennungsverfahren und können Entscheidungen nachvollziehbar, rechtssicher und praxisgerecht vorbereiten.
Vorteile und Nutzen:
- Rechtssichere Umsetzung der digitalen Registerführung
- Klarheit im Umgang mit Altregistern und historischen Namensfällen
- Vermeidung von Übertragungs- und Dokumentationsfehlern
- Sicherheit bei Datenschutz- und Archivierungsfragen
- Praxisnahe Lösungen für typische Problemfälle im Standesamt



