Das Leistungsrecht der Pflegeversicherung nach dem SGB XI bildet die Grundlage für die Gewährung und Prüfung von Pflegeleistungen. Dieses Seminar vermittelt die zentralen rechtlichen Regelungen, Leistungsarten und Anspruchsvoraussetzungen. Behandelt werden insbesondere Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen, Verhinderungspflege und Entlastungsbeträge. Ziel ist es, Leistungsansprüche rechtssicher zu beurteilen, Verfahren korrekt umzusetzen und aktuelle Änderungen sicher anzuwenden.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende in Sozial- und Pflegeverwaltungen, Jobcentern, Reha-Trägern sowie in weiteren Fachstellen, die mit der Bewilligung, Berechnung oder Prüfung von Pflegeleistungen befasst sind. Auch Beschäftigte, die Bürgerinnen und Bürger zu Leistungsansprüchen beraten, profitieren von den praxisorientierten Inhalten.
Details zum Inhalt:
- Grundlagen des Leistungsrechts im SGB XI
- Anspruchsvoraussetzungen und Leistungsarten
- Pflegegeld, Pflegesach- und Kombinationsleistungen
- Kurzzeit- und Verhinderungspflege
- Entlastungsleistungen und Zuschüsse
- Zuständigkeiten und Verwaltungsverfahren
- Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen (SGB V, XII)
- Aktuelle Gesetzesänderungen und Rechtsprechung
Lernziele:
Die Teilnehmenden kennen die maßgeblichen Leistungsregelungen des SGB XI und können diese in der täglichen Verwaltungsarbeit sicher anwenden. Sie sind in der Lage, Leistungsansprüche zu prüfen, Bescheide rechtssicher zu gestalten und Schnittstellen zu anderen Sozialgesetzbüchern zu berücksichtigen. Zudem gewinnen sie Sicherheit im Umgang mit aktuellen Gesetzesänderungen und der Rechtsprechung.
Vorteile und Nutzen:
- Rechtssicherheit bei der Leistungsgewährung
- Praxisnahe Umsetzung des SGB XI
- Klarheit über Leistungsarten und Zuständigkeiten
- Aktuelle Informationen zu Gesetzesänderungen



