Unzulässige oder ohne erforderliche Genehmigung ausgeübte Nutzungen stellen Bauaufsichtsbehörden regelmäßig vor die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Nutzungsuntersagung oder Stilllegung angeordnet werden kann. Dabei kommt es nicht allein auf die baurechtliche Zulässigkeit an. Auch Anhörung, Ermessen, Verhältnismäßigkeit, Bestimmtheit und eine rechtssichere Begründung sind für das behördliche Vorgehen von Bedeutung.
Das Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen für Nutzungsuntersagungen und weitere bauaufsichtliche Eingriffsmaßnahmen. Die Teilnehmenden lernen, unzulässige oder geänderte Nutzungen rechtlich einzuordnen und geeignete Maßnahmen auszuwählen. Behandelt werden außerdem die Abgrenzung zu Baueinstellung und Beseitigungsanordnung, die Anforderungen an das Verwaltungsverfahren sowie die Durchsetzung erlassener Verfügungen. Weitere Schwerpunkte bilden Widerspruch, Anfechtungsklage und vorläufiger Rechtsschutz sowie mögliche Überschneidungen mit dem Ordnungs- und Gefahrenabwehrrecht.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende von Bauaufsichtsbehörden, Bauämtern und weiteren öffentlichen Stellen, die mit unzulässigen Nutzungen, bauaufsichtlichen Eingriffsmaßnahmen, deren Durchsetzung oder entsprechenden Rechtsbehelfsverfahren befasst sind.
Details zum Inhalt:
- Bauaufsichtliche Eingriffsbefugnisse
- Voraussetzungen einer Nutzungsuntersagung
- Stilllegung unzulässiger Nutzungen
- Baueinstellung und Beseitigungsanordnung
- Planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben und Nutzungen
- Unzulässige und geänderte Nutzungen
- Anhörung und ordnungsgemäßes Verwaltungsverfahren
- Ermessensausübung und Verhältnismäßigkeit
- Begründung, Bestimmtheit und Bekanntgabe
- Durchsetzung bauaufsichtlicher Verfügungen
- Zwangsgeld und weitere Zwangsmittel
- Widerspruch und Anfechtungsklage
- Vorläufiger Rechtsschutz
- Gefahrenlagen und Zuständigkeitsüberschneidungen
Lernziele:
Die Teilnehmenden lernen die rechtlichen Voraussetzungen für Nutzungsuntersagungen und weitere bauaufsichtliche Maßnahmen kennen. Sie können unzulässige Nutzungen einordnen, geeignete Maßnahmen auswählen und die Anforderungen an Anhörung, Ermessen, Verhältnismäßigkeit und Begründung berücksichtigen. Darüber hinaus gewinnen sie Sicherheit bei der Vollstreckung bauaufsichtlicher Verfügungen und der Einordnung möglicher Rechtsbehelfe.
Vorteile und Nutzen:
- Mehr Rechtssicherheit bei Nutzungsuntersagungen
- Sichere Einordnung unzulässiger und geänderter Nutzungen
- Klare Abgrenzung bauaufsichtlicher Eingriffsmaßnahmen
- Vermeidung von Verfahrens- und Ermessensfehlern
- Rechtssichere Vorbereitung und Durchsetzung von Verfügungen
- Sicherer Umgang mit Widerspruch und gerichtlichem Rechtsschutz
Gesetzliche Grundlagen und Abkürzungen
Im Seminar werden verschiedene Gesetze und Verordnungen behandelt. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der im Seminar verwendeten Abkürzungen und ihrer offiziellen Bezeichnungen.
- LBO – Landesbauordnung
- BauGB – Baugesetzbuch
- BauNVO – Baunutzungsverordnung
- VwVfG – Verwaltungsverfahrensgesetz
- VwGO – Verwaltungsgerichtsordnung




