Die Genehmigung komplexer Anlagen und die Durchführung von Planfeststellungsverfahren stellen hohe Anforderungen an die beteiligten Behörden. Je nach Vorhaben greifen unterschiedliche verfahrens-, immissionsschutz-, umwelt-, bau-, natur- und wasserrechtliche Vorgaben ineinander. Entscheidend ist daher, die jeweiligen Verfahren und ihre Schnittstellen richtig einzuordnen und die fachrechtlichen Anforderungen frühzeitig zu berücksichtigen.
Das Seminar vermittelt die wesentlichen rechtlichen Grundlagen der Anlagengenehmigung und Planfeststellung und ordnet deren praktische Bedeutung für Genehmigungs- und Planungsverfahren ein. Behandelt werden das Planfeststellungsverfahren nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz und die immissionsschutzrechtliche Genehmigung genehmigungsbedürftiger Anlagen. Weitere Schwerpunkte bilden die Umweltverträglichkeitsprüfung, die planungsrechtliche Zulässigkeit sowie natur- und wasserrechtliche Anforderungen. Ergänzend werden die Bedeutung spezieller Fachplanungsgesetze und der Rechtsschutz gegen Genehmigungs- und Planfeststellungsentscheidungen betrachtet.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende von Genehmigungs-, Planungs- und Fachbehörden sowie weiteren öffentlichen Stellen, die mit Anlagengenehmigungen, Planfeststellungsverfahren oder der fachrechtlichen Beurteilung entsprechender Vorhaben befasst sind.
Details zum Inhalt:
- Grundlagen der Anlagengenehmigung und Planfeststellung
- Planfeststellungsverfahren nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz
- Genehmigung genehmigungsbedürftiger Anlagen
- Bestimmung genehmigungsbedürftiger Anlagen
- Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren
- Umweltverträglichkeitsprüfung und Vorprüfung
- Einbindung der Umweltverträglichkeitsprüfung in das Verfahren
- Planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben
- Schnittstellen zwischen Bau- und Fachplanungsrecht
- Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
- Gebiets- und Artenschutz
- Wasserrechtliche Anforderungen und Zulassungen
- Bedeutung spezieller Fachplanungsgesetze
- Rechtsschutz gegen Genehmigungs- und Planfeststellungsentscheidungen
Lernziele:
>Die Teilnehmenden lernen die wesentlichen rechtlichen Grundlagen von Anlagengenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren kennen und können deren unterschiedliche Anforderungen und Schnittstellen besser einordnen. Sie gewinnen Sicherheit bei der Berücksichtigung immissionsschutz-, umwelt-, bau-, natur- und wasserrechtlicher Vorgaben und entwickeln ein besseres Verständnis für das Zusammenspiel allgemeiner Verfahrensregelungen und spezieller Fachplanungsgesetze.
Vorteile und Nutzen:
- Mehr Sicherheit bei komplexen Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren
- Besseres Verständnis unterschiedlicher Verfahrensarten
- Sichere Einordnung fachrechtlicher Schnittstellen
- Überblick über umwelt- und naturschutzrechtliche Anforderungen
- Verständnis der planungs- und wasserrechtlichen Zusammenhänge
- Bessere Einordnung des Rechtsschutzes gegen behördliche Entscheidungen
Gesetzliche Grundlagen und Abkürzungen
Im Seminar werden verschiedene Gesetze und Verordnungen behandelt. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der im Seminar verwendeten Abkürzungen und ihrer offiziellen Bezeichnungen.
- VwVfG – Verwaltungsverfahrensgesetz
- BImSchG – Bundes-Immissionsschutzgesetz
- 4. BImSchV – Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
- 9. BImSchV – Verordnung über das Genehmigungsverfahren
- UVPG – Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
- BauGB – Baugesetzbuch
- BauNVO – Baunutzungsverordnung
- BNatSchG – Bundesnaturschutzgesetz
- WHG – Wasserhaushaltsgesetz
- VwGO – Verwaltungsgerichtsordnung
- FStrG – Bundesfernstraßengesetz
- AEG – Allgemeines Eisenbahngesetz
- EnWG – Energiewirtschaftsgesetz




