Bauvorhaben werden nicht allein durch das klassische Bauplanungs- und Bauordnungsrecht bestimmt. Denkmalschutz, Natur- und Umweltschutz, Wasserrecht und Immissionsschutz können zusätzliche Anforderungen an die Zulässigkeit und Genehmigung eines Vorhabens stellen. Für die Verwaltungspraxis ist es daher wichtig, diese fachrechtlichen Vorgaben frühzeitig zu erkennen und in bau- und planungsrechtliche Verfahren richtig einzuordnen.
Das kompakte Seminar vermittelt einen Überblick über wichtige Bereiche des Baunebenrechts und deren Schnittstellen zum öffentlichen Baurecht. Behandelt werden insbesondere denkmalrechtliche Genehmigungspflichten und der Umgebungsschutz, die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung sowie Arten- und Biotopschutz. Weitere Themen sind wasserrechtliche Anforderungen, Immissionsschutz und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Die Teilnehmenden lernen, fachrechtliche Anforderungen zu erkennen und deren Bedeutung für Planungs- und Genehmigungsverfahren einzuordnen.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende von Bauaufsichtsbehörden, Bauämtern, Stadtplanungsämtern und weiteren öffentlichen Stellen, die mit der planungs- oder genehmigungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben und den Schnittstellen zu anderen Fachrechtsgebieten befasst sind.
Details zum Inhalt:
- Baunebenrecht und Schnittstellen zum öffentlichen Baurecht
- Umweltbelange in der Bauleitplanung
- Denkmalrechtliche Genehmigungspflichten und Umgebungsschutz
- Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
- Arten- und Biotopschutz
- Gewässerrandbereiche und Überschwemmungsgebiete
- Wasserrechtliche Anforderungen und Zulassungen
- Abgrenzung von baurechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
- Umweltverträglichkeitsprüfung und Vorprüfung
- Planungsrechtliche Einordnung von Nutzungen und Immissionskonflikten
Lernziele:
Die Teilnehmenden erhalten einen kompakten Überblick über wichtige Bereiche des Baunebenrechts. Sie lernen, denkmal-, natur-, umwelt-, wasser- und immissionsschutzrechtliche Anforderungen bei Bauvorhaben zu erkennen und deren Bedeutung für bau- und planungsrechtliche Verfahren einzuordnen. Dadurch können fachrechtliche Schnittstellen frühzeitig berücksichtigt und typische Abgrenzungsfragen sicherer beurteilt werden.
Vorteile und Nutzen:
- Mehr Rechtssicherheit bei Nutzungsuntersagungen
- Sichere Einordnung unzulässiger und geänderter Nutzungen
- Klare Abgrenzung bauaufsichtlicher Eingriffsmaßnahmen
- Vermeidung von Verfahrens- und Ermessensfehlern
- Rechtssichere Vorbereitung und Durchsetzung von Verfügungen
- Sicherer Umgang mit Widerspruch und gerichtlichem Rechtsschutz
Gesetzliche Grundlagen und Abkürzungen
Im Seminar werden verschiedene Gesetze und Verordnungen behandelt. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der im Seminar verwendeten Abkürzungen und ihrer offiziellen Bezeichnungen.
- BauGB – Baugesetzbuch
- DSchG – Denkmalschutzgesetz
- BNatSchG – Bundesnaturschutzgesetz
- WHG – Wasserhaushaltsgesetz
- BImSchG – Bundes-Immissionsschutzgesetz
- UVPG – Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
- BauNVO – Baunutzungsverordnung




