Mit dem neuen § 34k GewO wird die gewerbliche Vermittlung und Beratung zu Allgemein-Verbraucherdarlehen und bestimmten Finanzierungshilfen neu geregelt. Ab dem 20. November 2026 gilt hierfür ein eigenständiger Erlaubnistatbestand. Tätigkeiten, die bislang insbesondere von der Erlaubnis zur Darlehensvermittlung nach § 34c GewO erfasst wurden, unterliegen damit neuen gewerberechtlichen Anforderungen.
Das Seminar vermittelt die wesentlichen Inhalte der Neuregelung und zeigt die Auswirkungen auf Erlaubnisverfahren und behördliche Praxis. Behandelt werden der Anwendungsbereich des § 34k GewO, die Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung, Sachkunde und Weiterbildung, die Registrierung im Vermittlerregister sowie die neuen Berufsausübungspflichten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Übergangsregelungen für bereits tätige Darlehensvermittler und der Abgrenzung zu anderen gewerberechtlichen Erlaubnistatbeständen.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter in Gewerbe- und Ordnungsbehörden sowie anderen mit gewerberechtlichen Erlaubnisverfahren befassten Stellen, die mit der Erlaubniserteilung, Überwachung oder rechtlichen Beurteilung der Tätigkeit von Darlehensvermittlern befasst sind.
Details zum Inhalt:
- Einführung des neuen § 34k GewO zum 20. November 2026
- Hintergrund und Zielsetzung der gesetzlichen Neuregelung
- Anwendungsbereich des neuen Erlaubnistatbestands
- Vermittlung und Beratung zu Allgemein-Verbraucherdarlehen
- Erfasste Finanzierungshilfen und Ausnahmen von der Erlaubnispflicht
- Abgrenzung der neuen Erlaubnis nach § 34k GewO zu § 34c GewO
- Abgrenzung zur Immobiliar-Darlehensvermittlung nach § 34i GewO
- Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
- Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse
- Anforderungen an den Sachkundenachweis
- Gleichgestellte Berufsqualifikationen und bestehende Sachkunde
- Weiterbildungspflichten für Darlehensvermittler und Beschäftigte
- Registrierung im Vermittlerregister
- Mitteilungs- und Registrierungspflichten
- Berufsausübungs-, Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten
- Übergangsregelungen für bestehende Erlaubnisse nach § 34c GewO
- Fristen für bereits tätige Darlehensvermittler
- Praktische Auswirkungen der Neuregelung auf Erlaubnis- und Aufsichtsbehörden
Lernziele:
Die Teilnehmenden kennen den Anwendungsbereich und die wesentlichen Anforderungen des neuen § 34k GewO. Sie können die neue Erlaubnispflicht von den bisherigen Regelungen zur Darlehensvermittlung sowie von anderen gewerberechtlichen Erlaubnistatbeständen abgrenzen. Darüber hinaus kennen sie die Anforderungen an Sachkunde, Weiterbildung und Registrierung sowie die maßgeblichen Übergangsregelungen und können diese in der behördlichen Praxis einordnen und anwenden.
Vorteile und Nutzen:
- Aktueller Überblick über die Neuregelung des § 34k GewO
- Sicherheit bei der Einordnung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten
- Klare Abgrenzung zu den §§ 34c und 34i GewO
- Kenntnis der Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung
- Sicherer Umgang mit Sachkunde- und Weiterbildungspflichten
- Überblick über die neue Registrierungspflicht
- Kenntnis der Übergangsregelungen und maßgeblichen Fristen
- Praxisorientierte Unterstützung für Erlaubnis- und Aufsichtsverfahren
Gesetzliche Grundlagen und Abkürzungen
Im Seminar werden verschiedene Gesetze und Verordnungen behandelt. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der im Seminar verwendeten gesetzlichen Grundlagen und Abkürzungen.
- GewO – Gewerbeordnung
- § 34k GewO – Erlaubnispflicht für Verbraucherdarlehensvermittler
- § 34c GewO – Gewerberechtliche Erlaubnis, unter anderem für bestimmte Darlehensvermittlungen
- § 34i GewO – Erlaubnispflicht für Immobiliardarlehensvermittler




