Das "Besondere Gewerberecht" und das Handwerksrecht regeln spezifische Anforderungen für Gewerbe und Handwerk. Es umfasst Vorschriften zur Berufsausübung, Meisterpflicht, Zulassung und Qualitätsstandards, um Fachkompetenz und Verbraucherschutz zu gewährleisten.