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Infektionsschutzgesetz – Grundlagen und Praxis

ID: 92890

Das Infektionsschutzgesetz bildet die zentrale rechtliche Grundlage für die Verhütung, Erkennung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten in Deutschland. Für die zuständigen Behörden ergeben sich daraus umfangreiche Aufgaben und Befugnisse – von Melde- und Ermittlungsverfahren über präventive Maßnahmen bis hin zu konkreten Schutzmaßnahmen bei festgestellten oder drohenden Infektionsgeschehen.

Das Seminar vermittelt die wesentlichen Grundlagen des Infektionsschutzgesetzes und stellt deren Bedeutung für die Verwaltungspraxis dar. Behandelt werden insbesondere Zuständigkeiten, Meldewesen und Ermittlungen, Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten sowie besondere Anforderungen an Gemeinschaftseinrichtungen. Weitere Schwerpunkte bilden Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote im Lebensmittelbereich, Belehrungen, infektionshygienische Überwachung sowie Bußgeld- und Strafvorschriften. Dabei werden auch landesrechtliche Zuständigkeitsregelungen und einschlägige Empfehlungen des Robert Koch-Instituts berücksichtigt.

Zielgruppe:

Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter in Gesundheitsämtern, Kommunen, Behörden und anderen öffentlichen Einrichtungen, die mit Aufgaben des Infektionsschutzes, der Gesundheitsüberwachung, dem Vollzug des Infektionsschutzgesetzes oder angrenzenden Aufgabenbereichen befasst sind. Es eignet sich insbesondere für Beschäftigte, die grundlegende und praxisbezogene Kenntnisse des Infektionsschutzrechts benötigen.

Details zum Inhalt:

  • Aufbau, Systematik und Anwendungsbereiche des Infektionsschutzgesetzes
  • Aufgaben und Zuständigkeiten der beteiligten Behörden
  • Landesrechtliche Regelungen zur Zuständigkeit
  • Grundlagen der Verhütung übertragbarer Krankheiten
  • Allgemeine Maßnahmen nach §§ 16 ff. IfSG
  • Erkennung und Überwachung übertragbarer Krankheiten
  • Meldewesen und gesetzliche Meldepflichten
  • Ermittlungen im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten
  • Untersuchungen und behördliche Überwachung
  • Schutzmaßnahmen nach §§ 28 ff. IfSG
  • Voraussetzungen behördlicher Eingriffe
  • Auswahl und Einordnung geeigneter Schutzmaßnahmen
  • Tätigkeits- und Betretungsverbote
  • Besondere Anforderungen an Gemeinschaftseinrichtungen
  • Infektionsschutz in den von §§ 33–36 IfSG erfassten Einrichtungen
  • Hygienepläne und infektionshygienische Überwachung
  • Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen und zuständigen Behörden
  • Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote beim Umgang mit Lebensmitteln
  • Belehrungen und Bescheinigungen nach §§ 42–43 IfSG
  • Behördliche Befugnisse und Grenzen des Verwaltungshandelns
  • Dokumentation und rechtssichere Umsetzung behördlicher Maßnahmen
  • Bußgeld- und Strafvorschriften des Infektionsschutzgesetzes
  • Einordnung typischer Verstöße in der Verwaltungspraxis
  • Bedeutung der Empfehlungen und Richtlinien des Robert Koch-Instituts
  • Medizinische und epidemiologische Erkenntnisse als Grundlage behördlicher Entscheidungen
  • Praxisbezogene Einordnung typischer Fallkonstellationen

Lernziele:

Die Teilnehmenden kennen Aufbau und wesentliche Regelungsbereiche des Infektionsschutzgesetzes und können die unterschiedlichen Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörden besser einordnen. Sie verstehen die Systematik von Prävention, Überwachung und Schutzmaßnahmen und kennen wichtige Anforderungen an Gemeinschaftseinrichtungen sowie den Umgang mit Tätigkeits- und Beschäftigungsverboten. Darüber hinaus können sie die Bedeutung landesrechtlicher Zuständigkeitsregelungen und fachlicher Empfehlungen für die Verwaltungspraxis einschätzen.

Vorteile und Nutzen:

  • Strukturierter Überblick über das Infektionsschutzgesetz
  • Besseres Verständnis behördlicher Aufgaben und Zuständigkeiten
  • Mehr Sicherheit bei Meldewesen, Ermittlungen und Überwachung
  • Sicherere Einordnung präventiver und konkreter Schutzmaßnahmen
  • Besseres Verständnis der Anforderungen an Gemeinschaftseinrichtungen
  • Mehr Sicherheit bei Tätigkeits- und Beschäftigungsverboten
  • Kenntnis der Regelungen zu Belehrungen und Bescheinigungen
  • Bessere Einordnung von Bußgeld- und Strafvorschriften
  • Verständnis der Bedeutung von RKI-Empfehlungen für die Verwaltungspraxis

Gesetzliche Grundlagen und Abkürzungen

Im Seminar werden verschiedene Gesetze und rechtliche Grundlagen behandelt. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der im Seminar verwendeten gesetzlichen Grundlagen und Abkürzungen.

  • IfSG – Infektionsschutzgesetz
  • §§ 16 ff. IfSG – Verhütung übertragbarer Krankheiten
  • §§ 24 ff. IfSG – Erkennung und Überwachung übertragbarer Krankheiten
  • §§ 28 ff. IfSG – Schutzmaßnahmen bei übertragbaren Krankheiten
  • §§ 33–36 IfSG – Besondere Anforderungen an Gemeinschaftseinrichtungen und weitere Einrichtungen
  • §§ 42–43 IfSG – Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote sowie Belehrungen beim Umgang mit Lebensmitteln
  • §§ 73 ff. IfSG – Bußgeld- und Strafvorschriften
  • Landesrechtliche Zuständigkeitsregelungen – Regelungen der Bundesländer zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
Relevante Suchbegriffe:

Zu jedem Seminar erhalten Sie selbstverständlich die entsprechenden Gesetzestexte, ein Teilnahmezertifikat sowie ein umfangreiches Skript.

Für etwaige Fragen stehen wir Ihnen vorab unter info@kommunalakademie-deutschland.de zur Verfügung. Gerne können Sie sich auch im Nachgang an uns wenden, sollten weitere Fragen entstehen.


Was unsere Teilnehmenden sagen:

...kleiner Teilnehmerkreis, lockere Gesprächsatmosphäre...

Das Seminar war sehr strukturiert und organisiert aufgebaut. Der Dozent hat sein Wissen verständlich und unkompliziert vermittelt.

Kleine Runde; insbesondere bei Vorbehalten, Fragen zu stellen, sehr hilfreich!

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