Die gemeinsame Betreuung und Förderung von Kindern mit und ohne Behinderungen gehört zu den wichtigen Aufgaben von Kindertageseinrichtungen. Werden mehrere Kinder mit einem besonderen Unterstützungsbedarf betreut, entstehen zusätzliche Anforderungen an die Organisation, die Zusammenarbeit mit den zuständigen Leistungsträgern und die rechtliche Absicherung der Leistungen.
Das Seminar vermittelt die wesentlichen rechtlichen und organisatorischen Grundlagen der Eingliederungshilfe in Kindertageseinrichtungen. Im Mittelpunkt stehen die Betreuung von Kindern mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen, die Einzelintegration im Regelkindergarten sowie die Kommunikation mit den Trägern der Eingliederungshilfe. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Abschluss und der Gestaltung von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen.
Zielgruppe:
Leitungen und Träger von Kindertageseinrichtungen, Mitarbeiter aus Jugend- und Sozialämtern, Fachkräfte der Eingliederungshilfe sowie Beschäftigte, die mit der Organisation, Finanzierung und vertraglichen Gestaltung von Betreuungs- und Unterstützungsleistungen in Kindertageseinrichtungen befasst sind.
Details zum Inhalt:
- Rechtliche Grundlagen der Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen
- Abgrenzung der Zuständigkeiten und Leistungen nach SGB VIII und SGB IX
- Gemeinsame Betreuung und Förderung von Kindern mit und ohne Behinderungen in Kindertageseinrichtungen
- Einzelintegration im Regelkindergarten und besondere Unterstützungsbedarfe
- Organisation der Betreuung bei mehreren Kindern mit Eingliederungshilfebedarf
- Heilpädagogische Leistungen und Leistungen zur sozialen Teilhabe
- Bedarfsermittlung und Gesamtplanverfahren in der Eingliederungshilfe
- Zusammenarbeit und rechtliche Kommunikation mit den zuständigen Leistungsträgern
- Voraussetzungen und Inhalte von Leistungsvereinbarungen
- Vergütungsvereinbarungen und rechtliche Rahmenbedingungen der Finanzierung
- Bedeutung der Landesrahmenverträge und landesrechtlicher Kita-Regelungen
Lernziele:
Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die rechtlichen Voraussetzungen und Zuständigkeiten der Eingliederungshilfe in Kindertageseinrichtungen. Sie lernen, Unterstützungsbedarfe und Leistungsansprüche besser einzuordnen, die Zusammenarbeit mit den zuständigen Trägern rechtssicher zu gestalten und die wesentlichen Anforderungen an Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen zu verstehen.
Vorteile und Nutzen:
- Mehr Sicherheit bei der rechtlichen Einordnung von Eingliederungshilfeleistungen in Kitas
- Besseres Verständnis der Zuständigkeiten nach SGB VIII und SGB IX
- Unterstützung bei der Organisation gemeinsamer Betreuung und Einzelintegration
- Mehr Klarheit in der Zusammenarbeit mit den Trägern der Eingliederungshilfe
- Praxisorientierter Überblick über Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen
Gesetzliche Grundlagen und Abkürzungen
Im Seminar werden insbesondere folgende rechtliche Grundlagen berücksichtigt:
- § 99 SGB IX – Leistungsberechtigung in der Eingliederungshilfe
- § 113 SGB IX – Leistungen zur sozialen Teilhabe
- § 79 SGB IX – Heilpädagogische Leistungen für noch nicht eingeschulte Kinder
- §§ 22 und 22a SGB VIII – Förderauftrag von Kindertageseinrichtungen und gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne Behinderungen
- § 35a SGB VIII – Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung
- §§ 117 ff. SGB IX – Gesamtplanverfahren und Bedarfsermittlung
- §§ 123–125 SGB IX – Vertragsrecht sowie Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen
- § 131 SGB IX – Landesrahmenverträge der Eingliederungshilfe
- Landes-Kita-Gesetze und ergänzende landesrechtliche Regelungen – Vorgaben zur Betreuung, Förderung und Organisation in Kindertageseinrichtungen




