Mobbing, Ausgrenzung und wiederkehrende Konflikte können das Arbeitsklima erheblich belasten und die Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen. Mobbingbeauftragte können innerhalb der Verwaltung wichtige Ansprechpersonen sein, um Betroffene zu unterstützen, problematische Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen anzustoßen. Dafür benötigen sie neben rechtlichen Grundkenntnissen insbesondere kommunikative Fähigkeiten, Sensibilität und ein klares Verständnis ihrer Aufgaben und Zuständigkeiten.
Die dreitägige Ausbildung vermittelt eine fachliche Grundqualifikation für Beschäftigte, die künftig als Mobbingbeauftragte oder dienstliche Ansprechpersonen tätig werden sollen. Im Mittelpunkt stehen das Erkennen und Einordnen von Mobbing, der professionelle Umgang mit Betroffenen und Beschuldigten sowie die Entwicklung geeigneter Handlungsstrategien für den Verwaltungsalltag. Die Ausbildung umfasst 21 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten und findet an drei Tagen jeweils von 9:00 bis 15:30 Uhr statt.
Zielgruppe:
Beschäftigte in Behörden, Kommunen und öffentlichen Einrichtungen, die künftig Aufgaben als Mobbingbeauftragte oder dienstliche Ansprechpersonen übernehmen sollen. Ebenso angesprochen sind Mitarbeiter aus Personalabteilungen, Personalvertretungen, Beschwerdestellen und dem betrieblichen Gesundheitsmanagement, die mit Mobbingvorwürfen und Konfliktsituationen am Arbeitsplatz befasst sind.
Details zum Inhalt:
- Aufgaben, Rolle und Grenzen der Tätigkeit als Mobbingbeauftragter
- Begriff und Erscheinungsformen von Mobbing am Arbeitsplatz
- Abgrenzung zwischen Mobbing, allgemeinen Konflikten, Diskriminierung und berechtigter Kritik
- Typische Ursachen, Entwicklungen und Warnsignale von Mobbingprozessen
- Auswirkungen auf Betroffene, Teams und das Arbeitsklima
- Rechtliche Grundlagen und Schutzpflichten des Arbeitgebers beziehungsweise Dienstherrn
- Professionelle Gesprächsführung mit Betroffenen und beschuldigten Personen
- Vertraulichkeit, Neutralität und der Umgang mit sensiblen Informationen
- Dokumentation von Vorfällen und sachgerechter Umgang mit Mobbingvorwürfen
- Handlungsmöglichkeiten, interne Anlaufstellen und geeignete Unterstützungsangebote
- Zusammenarbeit mit Führungskräften, Personalabteilungen und Personalvertretungen
- Prävention, Konfliktbewältigung und Förderung einer respektvollen Arbeitskultur
- Praxisbezogene Fallbeispiele und Handlungsstrategien für die Tätigkeit als Mobbingbeauftragter
Lernziele:
Die Teilnehmer erwerben grundlegende fachliche Kenntnisse für die Tätigkeit als Mobbingbeauftragter. Sie lernen, Mobbingvorwürfe differenziert einzuordnen, Gespräche mit Beteiligten professionell zu führen und ihre Rolle unter Berücksichtigung rechtlicher, organisatorischer und persönlicher Grenzen wahrzunehmen. Darüber hinaus entwickeln sie Handlungsmöglichkeiten für den Umgang mit schwierigen Situationen und die Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen innerhalb der Verwaltung.
Vorteile und Nutzen:
- Fachliche Grundqualifikation für die Tätigkeit als Mobbingbeauftragter
- Mehr Sicherheit beim Erkennen und Einordnen von Mobbingvorwürfen
- Stärkung der Gesprächsführungs- und Konfliktkompetenz
- Kenntnis rechtlicher Rahmenbedingungen und dienstlicher Zuständigkeiten
- Praxisorientierte Handlungsstrategien für den Umgang mit Betroffenen und Beschuldigten
- Unterstützung beim Aufbau einer vertrauensvollen und respektvollen Arbeitskultur
Abschluss und Qualifikation:
Die Ausbildung vermittelt eine fachliche Grundqualifikation für die Tätigkeit als Mobbingbeauftragter. Die formelle Übertragung dieser Funktion sowie die Festlegung der jeweiligen Befugnisse und Zuständigkeiten erfolgen durch die zuständige Dienststelle. Ein im Rahmen der Ausbildung ausgestelltes Zertifikat stellt keinen staatlich anerkannten Berufsabschluss dar.
Gesetzliche Grundlagen und Abkürzungen
Im Seminar werden insbesondere folgende rechtliche Grundlagen berücksichtigt:
- AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – Schutz vor Benachteiligung und Belästigung, Beschwerderechte und Pflichten des Arbeitgebers, soweit einschlägig
- §§ 241 Abs. 2 und 618 BGB – Rücksichtnahme- und Schutzpflichten im Arbeitsverhältnis
- §§ 3, 4 und 5 ArbSchG – Arbeitsschutzpflichten und Berücksichtigung psychischer Belastungen bei der Gefährdungsbeurteilung
- Art. 1, 2 und 3 GG – Menschenwürde, Persönlichkeitsrechte und Gleichbehandlung
- DSGVO – Datenschutz-Grundverordnung – Vertraulicher Umgang mit personenbezogenen Daten bei Beschwerden und Konfliktfällen
- BetrVG – Betriebsverfassungsgesetz – Grundsätze der Zusammenarbeit und Beschwerderechte, soweit anwendbar
- Bundes- und Landespersonalvertretungsgesetze – Beteiligungsrechte der Personalvertretungen und Zusammenarbeit innerhalb der Dienststelle
- Beamten- und Tarifrecht – Dienstliche Pflichten, Fürsorgepflichten und mögliche arbeits- beziehungsweise dienstrechtliche Maßnahmen




