Das Beamtenrecht regelt im Rahmen des Sonderstatusverhältnisses die Rechte und Pflichten von Beamtinnen und Beamten. Grundlage des Beamtenrechts ist Art. 33 Abs. 5 GG. Zu den Grundsätzen des Berufsbeamtentums zählen die Pflicht zur Verfassungstreue und zur Neutralität, aber auch der Leistungsgrundsatz, wonach die Auswahl der Beamtinnen und Beamten nach Befähigung, fachlichen Leistung und Eignung auszuwählen sind. Hintergrund sind die Sicherung der staatlichen Leistung, die demokratische Umsetzung der Entscheidung des Gesetzgebers, sowie die Erhaltung der öffentlichen Verwaltung.

Das Seminar stellt ein alle Beamtenrechtliche Belange allumfänglichen dar.
Ferner wird auf spezielle Fragestellungen eingegangen.

Seminarschwerpunkte sind ferner:

  • Juristische Einordnung des Beamtentums im Rahmen des Grundgesetzes (Rechtsquellen inkl. Beamtenverfassungsrecht)
  • Überblick über Rechte und Pflichten der Beamtinnen und Beamten des Bundes nach Bundesbeamtengesetz (BBG)
  • Überblick über Rechte und Pflichten der Beamtinnen und Beamten der Länder und Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts nach Beamtenstatusgesetz (BeamtStG).
  • Die Beschäftigung im öffentlichen Dienst
  • Laufbahnrecht / Die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst (Einfacher / Mittlerer / Gehobener und Höherer Dienst)
  • Beamtenbezüge (Besoldung und rechtliche Grundlagen)
  • Arbeitszeiten (Gleit- und Teilzeit) und Langzeitkonten (LZK)
  • Mutterschutzfragen und Elternzeit
  • Urlaubsrecht und Nebentätigkeiten (Bundesnebentätigkeitsverordnung (BNV))
  • Disziplinarrecht (Disziplinarmaßnahmen, -verfügungen und klagen)
  • Dienstenthebung
  • Die Beamtenversorgung (insb. Ruhestandseintritt und Regelgehaltssätze)
  • Das Altersgeldgesetz
  • Das Dienstunfähigkeitsverfahren nach § 44 ff. BBG
  • Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen
  • Anforderungen an ein Betriebsärztliches Gutachten zur Dienstunfähigkeit

Wir empfehlen zur intensiveren Bearbeitung das Seminar „Grundlagenseminar Arbeitsrecht mit behördlicher Schwerpunktsetzung“.