Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist. Auch Wetten gegen Entgelt auf den Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses sind Glücksspiele.

Spielautomaten, deren Einsatz- und Gewinnmöglichkeiten begrenzt sind, dürfen auch in Spielhallen und Gaststätten betrieben werden (SpielV). Lotto und Rubbellose werden über Annahme- und Verkaufsstellen angeboten, bei denen es sich meist um Zeitschriften- und Tabakläden handelt. Da wir unterschiedliche landesrechtliche Regelungen haben, gibt es in der Ausfertigung nach § 28 GlüStV die Möglichkeit, das „Glücksspiel zu konkretisieren, insbesondere Ausführungsgesetze zum Glücksspielstaatsvertrag zu erlassen, entsprechende Regelungen zum Rennwett- und Lotteriegesetze, zur Prävention der Geldwäsche ein Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten.

Ferner informiert das Seminar über die Regeln zur Werbung durch den Gewerbetreibenden. Weiterer Schwerpunkt bildet die SpielV.

Gegenstand dieses zweitägigen Seminars ist:

  1. Grundlagen des GlüStV
  2. Europarechtliche Bestimmungen
  3. Zulassungsbestimmungen des:
    • 33c GewO: Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
    • 33d GewO: Andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit
    • 33e GewO: Bauartzulassung und Unbedenklichkeitsbescheinigung
    • 33h GewO: Spielbanken, Lotterien und Glücksspiele
    • 33i GewO: Spielhallen und spielhallenähnliche Unternehmen
  4. Aufstellung von Geld- und Warenspielgeräten sowie die Beschränkung und Aufsicht
  5. Veranstaltung von Spielen
  6. Pflichten des Gewerbetreibenden
  7. Strafrechtliche Besonderheiten
  8. Lotterien
  9. Virtuelles Automatenspiel / Online-Poker
  10. Erörterung der Problemlagen bei Erlaubniserteilung, Schließung, Duldung, Auswahlentscheidung, Härtefallentscheidung bei Spielhallen im Verwaltungsverfahren und vor den Verwaltungsgerichten
  11. Aktuelle Rechtsprechung hierzu und diverse Besonderheiten der Eilverfahren nach § 80 Abs. 5 und § 123 VwGO
  12. Umgang Spielcafés, Sportbistros, Pseudospielhallen, Verschleierung und Umgehungsformen
  13. Rechtliche Vorgaben für jedes öffentliche Glücksspiel, insbesondere für Spielhallen, Scheinspielhallen, Eingehen auf Online-Spiele
  14. Problematik von Sportwetten und entsprechenden Annahmestellen
  15. Sowie weitere verwaltungsrechtliche Problemlagen

Wir empfehlen dazu ebenfalls das Seminar "Die gewerbliche Aufstellung von (Spiel-) Automaten aus Sicht der Gemeinde".