Die Bestattungspflicht ist in der Bundesrepublik Deutschland in den entsprechenden Bestattungsgesetzen der Länder geregelt, welche als Teil der gewohnheitsrechtlich geregelten Totenfürsorgepflicht entspricht.

In der Bundesrepublik Deutschland besteht Bestattungspflicht. Es ist gesetzlich

vorgeschrieben, dass eine Leichenschau stattfinden und eine Sterbefallanzeige beim Standesamt erfolgen muss.

Die Gesetze der Länder sehen zunächst die geschäftsfähigen Angehörigen des Verstorbenen in der Pflicht. Diese bezieht sich auf die Durchführung der Leichenschau, die Ausstellung der Todesbescheinigung und die Bestattung und aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten (Grabwahl, Beisetzung, usw.). Es besteht Friedhofszwang.

Für die daraus entstehenden Kosten haben in der Regel die Angehörigen des Verstorbenen aufzukommen. Probleme entstehen behördenseitig stets bei der Kostentragungspflicht, wenn keine Angehörigen vorhanden sind.

Inhalt dieses Seminars sind ferner:

  • Trennung der Kostentragungspflicht von der Bestattungspflicht
  • Die öffentlich-rechtliche Kostentragungspflicht durch Ersatzvornahme
  • Die private Kostentragungspflicht des Erben nach § 1968 BGB
  • Gesetzliche / Gewillkürte Erbfolge
  • Kostentragungspflicht nach § 1615 Abs. 2 BGB
  • Sonderregelung der Kostentragung für Unfälle (§ 10 StVG)
  • Die Kostentragungspflicht nach § 74 SGB XII, sofern keine Zumutbarkeit der Kosten beim Verpflichteten
  • Die erforderlichen Bestattungskosten (auch im Hinblick auf unterschiedliche Glaubensrichtungen)
  • Die Bestattungsvorsorgeverträge
  • Verfahrensfragen hinsichtlich sachlicher und örtlicher Zuständigkeit und dem Verhältnis zwischen § 15 BSHG und § 74 SGB XII