Die Pflegeversicherung nach dem SGB XI ist ein zentraler Bestandteil der sozialen Sicherung und spielt in der Verwaltungsarbeit eine bedeutende Rolle. Dieses Seminar vermittelt die rechtlichen Grundlagen, Strukturen und Leistungsarten der Pflegeversicherung. Behandelt werden die Zuständigkeiten der Leistungsträger, die Abgrenzung zu anderen Sozialleistungen sowie aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Praxis. Ziel ist es, Pflegefälle rechtssicher zu beurteilen und Verwaltungsentscheidungen fundiert vorzubereiten.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende in Sozial- und Pflegeverwaltungen, Jobcentern, Reha-Trägern sowie in weiteren Fachabteilungen, die mit der Bearbeitung oder Prüfung von Pflegeleistungen befasst sind. Auch Beschäftigte, die Pflegebedarfe einschätzen oder Leistungen koordinieren, profitieren von den vermittelten Inhalten.
Details zum Inhalt:
- Grundlagen der Pflegeversicherung (SGB XI)
- Leistungsarten und Anspruchsvoraussetzungen
- Einstufung in Pflegegrade
- Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombinationsleistungen
- Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe
- Abgrenzung zu anderen Sozialleistungen (SGB V, SGB XII)
- Aktuelle Gesetzesänderungen und Rechtsprechung
Lernziele:
Die Teilnehmenden kennen die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen der Pflegeversicherung und können Leistungsansprüche korrekt einordnen. Sie verstehen die Zuständigkeiten der beteiligten Stellen und sind in der Lage, Pflegefälle rechtssicher zu bearbeiten sowie Anträge und Bescheide fachlich fundiert zu bewerten.
Vorteile und Nutzen:
- Mehr Sicherheit im Umgang mit Pflegeleistungen
- Praxisorientierte Anwendung des SGB XI
- Klarheit bei Zuständigkeiten und Leistungsarten
- Aktuelle Informationen zu Gesetzesänderungen



